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7 K 15-24

Land-/Forstwirtschaft

, 16945 Halenbeck-Rohlsdorf GT Rohlsdorf

7.480 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
7 K 15-24
Adresse:
, 16945 Halenbeck-Rohlsdorf GT Rohlsdorf
Beschreibung:
Grundstück (Waldfläche) im Außenbereich der Gemarkung Rohlsdorf.
Verkehrswert:
7.480 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
239
Flur:
109
Flurstück:
98
Gemarkung:
Rohlsdorf (S)
Grundstücksgröße:
9.009 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
63
Grunderwerbsteuer:
486,2 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
23,59 € (verzinster Betrag: 6.732 €)
Zuschlagsgebühr:
112
Gesamt:
684,79
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Neuruppin
Versteigerungsort:
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 325, 2. OG
Versteigerungstermin:
Dienstag, 29. Juli 2025, 10:30
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Rohlsdorf (S) Blatt 239 BV Nr. 2

Gemarkung Rohlsdorf (S), Flur 109, Flurstück 98
Waldfläche, Ballerberg
Größe: 9.009 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück (Waldfläche) im Außenbereich der Gemarkung Rohlsdorf.

Verkehrswert: 7.480,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.