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brandenburg 7 K 52-23 Bad Lippspringer Ring 29, 17268 Templin
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brandenburg 7 K 52-23 Bad Lippspringer Ring 29, 17268 Templin
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Deutschland
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Brandenburg
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7 K 52-23

1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung

Bad Lippspringer Ring 29, 17268 Templin

108.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
7 K 52-23
Adresse:
Bad Lippspringer Ring 29, 17268 Templin
Wohn-/Nutzfläche:
60.6
Beschreibung:
2-Zimmer-Eigentumswohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses inklusive Pkw-Stellplatz.
Verkehrswert:
108.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
6159
Flur:
39
Flurstück:
374
Gemarkung:
Templin
Grundstücksgröße:
56 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
273
Grunderwerbsteuer:
7.020 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
340,64 € (verzinster Betrag: 97.200 €)
Zuschlagsgebühr:
564,5
Gesamt:
8.198,14
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Neuruppin
Versteigerungsort:
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 325, 2. OG
Versteigerungstermin:
Dienstag, 15. Apr. 2025, 09:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Templin Blatt 6159 BV Nr. 1

17,36 / 100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Templin, Flur 39
Flurstück 374, Gebäude- und Freifläche, Bad Lippspringer Ring 29, Größe: 56 m²
Flurstück 378, Gebäude- und Freifläche, Bad Lippspringer Ring 29, Größe: 713 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 4 und dem Abstellraum Nr. K 4 des Aufteilungsplanes.

Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 6156 bis Blatt 6161). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

Sondernutzungsregelungen sind vereinbart.

Veräußerungsbeschränkungen: Zustimmung des Verwalters.
Ausnahme:
- Erstveräußerung durch den derzeitigen Eigentümer
- Veräußerung an einen anderen Wohnungseigentümer
- Veräußerung an den Ehegatten oder früheren Ehegatten, an Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad der Seitenlinie
- Veräußerung durch den Konkursverwalter, im Wege der Zwangsvollstreckung oder wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung erworbenes Wohnungseigentum veräußert

Im übrigen wird wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 03. Dezember 1998 Bezug genommen. Eingetragen am 26.01.1999.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
2-Zimmer-Eigentumswohnung (Wohnfläche ca. 60,6 m²) im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in 17268 Templin, Bad Lippspringer Ring 29, inklusive Pkw-Stellplatz.

Verkehrswert: 108.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.