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7 K 69-24
Erbbaurecht
Zum Bahnhof 15a, 16515 Oranienburg OT Sachsenhausen
126.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
7 K 69-24
Adresse:
Zum Bahnhof 15a, 16515 Oranienburg OT Sachsenhausen
Baujahr:
1938
Beschreibung:
Erbbaurecht an einem im Außenbereich gelegenen, verwahrlosten Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Baujahr 1938) mit Anbauten in 16515 Oranienburg OT Sachsenhausen, Zum Bahnhof 15a.
Verkehrswert:
126.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
2121
Flur:
4
Flurstück:
435
Gemarkung:
Sachsenhausen
Grundstücksgröße:
1.369 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
327 €
Grunderwerbsteuer:
8.190 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):397,41 € (verzinster Betrag: 113.400 €)
Zuschlagsgebühr:
696,5 €
Gesamt:
9.610,91 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Neuruppin
Versteigerungsort:
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 325, 2. OG
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 9. Juli 2025, 09:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Erbbaurecht, eingetragen im Grundbuch von Sachsenhausen Blatt 2121 BV 1, an dem im Grundbuch von Sachsenhausen Blatt 1922 eingetragenen Grundstück
Gemarkung Sachsenhausen, Flur 4, Flurstück 435
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Zum Bahnhof 15 a
Größe: 1.369 m²
eingetragen in Abt. II Nr. 2 auf die Dauer von 90 (neunzig) Jahren seit dem Tag der Eintragung.
Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist erforderlich zur:
Veräußerung des Erbbaurechts; Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten nebst deren Inhaltsänderung als weitere Belastung.
Eigentümer des belasteten Grundstücks: Stadt Oranienburg.
Gemäß Bewilligung vom 06.10.2003 (UR-Nr. 865/2003, Notarin Edda Wiroth in Oranienburg), bei Anlegung dieses Blattes hier eingetragen am 15.12.2004.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Erbbaurecht an einem im Außenbereich gelegenen, verwahrlosten Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Baujahr 1938) mit Anbauten in 16515 Oranienburg OT Sachsenhausen, Zum Bahnhof 15a.
Verkehrswert: 126.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Erbbaurecht, eingetragen im Grundbuch von Sachsenhausen Blatt 2121 BV 1, an dem im Grundbuch von Sachsenhausen Blatt 1922 eingetragenen Grundstück
Gemarkung Sachsenhausen, Flur 4, Flurstück 435
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Zum Bahnhof 15 a
Größe: 1.369 m²
eingetragen in Abt. II Nr. 2 auf die Dauer von 90 (neunzig) Jahren seit dem Tag der Eintragung.
Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist erforderlich zur:
Veräußerung des Erbbaurechts; Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten nebst deren Inhaltsänderung als weitere Belastung.
Eigentümer des belasteten Grundstücks: Stadt Oranienburg.
Gemäß Bewilligung vom 06.10.2003 (UR-Nr. 865/2003, Notarin Edda Wiroth in Oranienburg), bei Anlegung dieses Blattes hier eingetragen am 15.12.2004.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Erbbaurecht an einem im Außenbereich gelegenen, verwahrlosten Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Baujahr 1938) mit Anbauten in 16515 Oranienburg OT Sachsenhausen, Zum Bahnhof 15a.
Verkehrswert: 126.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.