brandenburg 7 K 76-23 Lessingstraße 1, 16866 Kyritz 1
brandenburg 7 K 76-23 Lessingstraße 1, 16866 Kyritz 2
brandenburg 7 K 76-23 Lessingstraße 1, 16866 Kyritz 3
brandenburg 7 K 76-23 Lessingstraße 1, 16866 Kyritz 4
brandenburg 7 K 76-23 Lessingstraße 1, 16866 Kyritz 5
brandenburg 7 K 76-23 Lessingstraße 1, 16866 Kyritz 6
brandenburg 7 K 76-23 Lessingstraße 1, 16866 Kyritz 7
brandenburg 7 K 76-23 Lessingstraße 1, 16866 Kyritz 8
8 Bilder
Deutschland
>
Brandenburg
>
7 K 76-23

Mehrfamilienhaus

Lessingstraße 1, 16866 Kyritz

374.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
7 K 76-23
Adresse:
Lessingstraße 1, 16866 Kyritz
Wohn-/Nutzfläche:
327
Baujahr:
1936
Beschreibung:
Grundstück in 16866 Kyritz, Lessingstraße 1, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr 1936, Wohnfläche ca. 327 m²) und Nebengebäude.
Verkehrswert:
374.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
2016
Flur:
24
Flurstück:
72
Gemarkung:
Kyritz
Grundstücksgröße:
1.082 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
735
Grunderwerbsteuer:
24.310 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.179,62 € (verzinster Betrag: 336.600 €)
Zuschlagsgebühr:
1.554,5
Gesamt:
27.779,12
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Neuruppin
Versteigerungsort:
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 325, 2. OG
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 14. Aug. 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

Um Infrastruktur zu sehen, müssen Sie einen Premium Account besitzen

Sicherheitshinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 2016 BV 9 - 1/2 Anteil --- an

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Kyritz, Flur 24, Flurstück 72
    Gebäude- und Gebäudenebenflächen, See-Straße Nr. 8
    Größe: 1.082 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Grundstück in 16866 Kyritz, Lessingstraße 1, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr 1936, Wohnfläche ca. 327 m²) und Nebengebäude.

    Verkehrswert: 187.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 2016 BV 9 - 1/2 Anteil --- an

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Kyritz, Flur 24, Flurstück 72
    Gebäude- und Gebäudenebenflächen, See-Straße Nr. 8
    Größe: 1.082 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Grundstück in 16866 Kyritz, Lessingstraße 1, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr 1936, Wohnfläche ca. 327 m²) und Nebengebäude.

    Verkehrswert: 187.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.