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Deutschland
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Brandenburg
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7 K 76-23
Mehrfamilienhaus
Lessingstraße 1, 16866 Kyritz
374.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
7 K 76-23
Adresse:
Lessingstraße 1, 16866 Kyritz
Wohn-/Nutzfläche:
327
Baujahr:
1936
Beschreibung:
Grundstück in 16866 Kyritz, Lessingstraße 1, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr 1936, Wohnfläche ca. 327 m²) und Nebengebäude.
Verkehrswert:
374.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
2016
Flur:
24
Flurstück:
72
Gemarkung:
Kyritz
Grundstücksgröße:
1.082 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
735 €
Grunderwerbsteuer:
24.310 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.179,62 € (verzinster Betrag: 336.600 €)
Zuschlagsgebühr:
1.554,5 €
Gesamt:
27.779,12 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Neuruppin
Versteigerungsort:
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 325, 2. OG
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 14. Aug. 2025, 10:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
- Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 2016 BV 9 - 1/2 Anteil --- an
lfd. Nr. 1
Gemarkung Kyritz, Flur 24, Flurstück 72
Gebäude- und Gebäudenebenflächen, See-Straße Nr. 8
Größe: 1.082 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16866 Kyritz, Lessingstraße 1, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr 1936, Wohnfläche ca. 327 m²) und Nebengebäude.
Verkehrswert: 187.000,00 € - Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 2016 BV 9 - 1/2 Anteil --- an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Kyritz, Flur 24, Flurstück 72
Gebäude- und Gebäudenebenflächen, See-Straße Nr. 8
Größe: 1.082 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16866 Kyritz, Lessingstraße 1, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr 1936, Wohnfläche ca. 327 m²) und Nebengebäude.
Verkehrswert: 187.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.