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8 K 3-24
Einfamilienhaus
August-Bebel-Straße 5, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf
246.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
8 K 3-24
Adresse:
August-Bebel-Straße 5, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf
Baujahr:
vor 1950
Beschreibung:
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, August-Bebel-Straße 5. Es ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten, freistehenden Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau, Baujahr vor 1950 (gemäß sachverständiger Schätzung).
Verkehrswert:
246.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
282
Flur:
1
Flurstück:
62
Gemarkung:
Wernsdorf
Grundstücksgröße:
1.345 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
535 €
Grunderwerbsteuer:
15.990 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):775,9 € (verzinster Betrag: 221.400 €)
Zuschlagsgebühr:
1.158,5 €
Gesamt:
18.459,4 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Königs Wusterhausen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, 1, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Montag, 24. März 2025, 09:30
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wernsdorf Blatt 282 BV Nr. 1
Gemarkung Wernsdorf, Flur 1, Flurstück 62
Gebäude- und Freifläche, August-Bebel-Straße 5
Größe: 1.345 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - nur aufgrund von Außenbesichtigung):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, August-Bebel-Straße 5. Es ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten, freistehenden Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau, Baujahr vor 1950 (gemäß sachverständiger Schätzung).
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Verkehrswert: 246.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wernsdorf Blatt 282 BV Nr. 1
Gemarkung Wernsdorf, Flur 1, Flurstück 62
Gebäude- und Freifläche, August-Bebel-Straße 5
Größe: 1.345 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - nur aufgrund von Außenbesichtigung):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, August-Bebel-Straße 5. Es ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten, freistehenden Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau, Baujahr vor 1950 (gemäß sachverständiger Schätzung).
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Verkehrswert: 246.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.