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0011aK0026-2023

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Wohn-/Geschäftshaus

Hafenstraße 98, 27576 Bremerhaven, Lehe

80.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0011aK0026-2023
Adresse:
Hafenstraße 98, 27576 Bremerhaven, Lehe
Wohn-/Nutzfläche:
100
Baujahr:
1900, Wiederaufbau: 1945, erneuter Wiederaufbau (nach Deckeneinsturz): 1953
Beschreibung:
Leerstehende 4-Zimmer-Wohnung nebst Küche, Flur, 2 Bädern sowie 2 Balkonen in einem 5-geschossigen und unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus; eines der Zimmer wurde abweichend zum Grundriss zu einem zweiten Badezimmer umgebaut; es besteht ein geringfügiger Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf; mangelnde Wärmedämmung und mangelnder Schallschutz.
Verkehrswert:
80.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Lehe-Süd Blatt 2755
Blatt:
2755
Flur:
14
Flurstück:
703/46
Gemarkung:
Lehe
Grundstücksgröße:
243

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
219
Grunderwerbsteuer:
4.000 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
252,33 € (verzinster Betrag: 72.000 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5
Gesamt:
4.903,83
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Bremerhaven
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, Saal 100
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 16. Apr. 2025, 09:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Eventuell (auf Antrag von Beteiligten) zu leistende Sicherheit: 10 % des Verkehrswerts.

Detaillierte Objektbeschreibung laut Gutachten:

 

Leerstehende 4-Zimmer-Wohnung nebst Küche, Flur, 2 Bädern sowie 2 Balkonen in einem 5-geschossigen und unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus; eines der Zimmer wurde abweichend zum Grundriss zu einem zweiten Badezimmer umgebaut; Wohnfläche: ca. 100 m²; Baujahr: 1900, Wiederaufbau: 1945, erneuter Wiederaufbau (nach Deckeneinsturz): 1953; es besteht ein geringfügiger Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf; mangelnde Wärmedämmung und mangelnder Schallschutz.

 

Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des Verwalters u.U. nicht erforderlich.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.