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hessen 0004K0023-2024 Lindenstraße 16, 36199 Rotenburg
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13 Bilder
Deutschland
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Hessen
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0004K0023-2024

Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus

Lindenstraße 16, 36199 Rotenburg

35.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0004K0023-2024
Adresse:
Lindenstraße 16, 36199 Rotenburg
Baujahr:
18. Jahrhundert
Beschreibung:
Grundstück, bebaut mit einem unterkellerten, zweigeschossigen Wohnhaus mit Dachgeschoss in Fachwerkausführung und Nebengebäuden (Schuppen, Werkstatt mit Büro). Die Nutzung des Wohnhauses ist nicht bekannt. Das Baujahr des Wohnhauses liegt laut Denkmalverzeichnis vermutlich im 18. Jahrhundert. Das Baujahr der anderen Gebäude ist nicht bekannt. Eine Innenbesichtigung der Gebäude hat nicht stattgefunden. Das Wohnhaus ist stark sanierungsbedürftig und vermutlich nicht bewohnbar. Es besteht Denkmalschutz.
Verkehrswert:
35.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Rotenburg Blatt 4938
Blatt:
4938
Flur:
7
Flurstück:
198/8
Gemarkung:
Rotenburg a. d. Fulda
Grundstücksgröße:
1007

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
135
Grunderwerbsteuer:
2.100 € (6 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
110,39 € (verzinster Betrag: 31.500 €)
Zuschlagsgebühr:
243,5
Gesamt:
2.588,89
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Bad Hersfeld
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, EG, Saal 11
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 23. Apr. 2025, 08:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitsinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Grundstück, bebaut mit einem unterkellerten, zweigeschossigen Wohnhaus mit Dachgeschoss in Fachwerkausführung und Nebengebäuden (Schuppen, Werkstatt mit Büro). Die Nutzung des Wohnhauses ist nicht bekannt. Das Baujahr des Wohnhauses liegt laut Denkmalverzeichnis vermutlich im 18. Jahrhundert. Das Baujahr der anderen Gebäude ist nicht bekannt. Eine Innenbesichtigung der Gebäude hat nicht stattgefunden. Das Wohnhaus ist stark sanierungsbedürftig und vermutlich nicht bewohnbar. Es besteht Denkmalschutz.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.