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Deutschland
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Hessen
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0023K0008-2024

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

Schillerstraße 16, 64750 Lützelbach, Lützel-Wiebelsbach

siehe Beschreibung

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0023K0008-2024
Adresse:
Schillerstraße 16, 64750 Lützelbach, Lützel-Wiebelsbach
Wohn-/Nutzfläche:
83
Beschreibung:
4-Zimmer-Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus mit Küche und Bad auf 3 Ebenen sowie weiteren Nutzungsflächen im Keller (separater Zugang von außen, Größe Wohnfläche ca. 83 qm). Massiver Schaden im Gebäude nach einem Brand- und Löschwasserschaden und eines weiteren Wasserschadensereignisses.
Verkehrswert:
siehe Beschreibung

Grundbuch

Grundbuch:
Wohnungsgrundbuch von Lützel-Wiebelsbach Blatt 1435, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 1 Flurstück 113/4 Gebäude- und Freifläche, Schillerstraße 16 210 qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung einschließlich der Nebenräume und Balkon im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 1; für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuchblatt angelegt (Blatt 1435 bis Blatt 1436); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; Sondernutzungsregelung hinsichtlich der Grundstücksflächen.  
Blatt:
1435
Flur:
1
Flurstück:
113/4
Gemarkung:
Lützel-Wiebelsbach
Grundstücksgröße:
210

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Michelstadt
Versteigerungsort:
Amtsgericht Michelstadt, Erbacher Straße 47, Saal 128
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 18. Juni 2025, 09:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

4-Zimmer-Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus mit Küche und Bad auf 3 Ebenen sowie weiteren Nutzungsflächen im Keller (separater Zugang von außen, Größe Wohnfläche ca. 83 qm). Massiver Schaden im Gebäude nach einem Brand- und Löschwasserschaden und eines weiteren Wasserschadensereignisses.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.