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Deutschland
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Hessen
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0031K0011-2022
Einfamilienhaus
Spich 7, 34630 Gilserberg, Lischeid
280.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0031K0011-2022
Adresse:
Spich 7, 34630 Gilserberg, Lischeid
Beschreibung:
Zwei Einfamilienhäuser massiv in Mauerwerk (teilweise unterkellert) mit ausgebauten Dachgeschossen
Verkehrswert:
280.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Lischeid Blatt 463
Blatt:
463
Flur:
6
Flurstück:
77/3
Gemarkung:
Lischeid
Grundstücksgröße:
791
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
585 €
Grunderwerbsteuer:
16.800 € (6 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):883,14 € (verzinster Betrag: 252.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.257,5 €
Gesamt:
19.525,64 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Schwalmstadt
Versteigerungsort:
Amtsgericht Schwalmstadt, Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstadt-Treysa, Raum 108
Versteigerungstermin:
Montag, 26. Mai 2025, 10:30
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
1 Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und unterkellert, Baujahr 1960, Wintergarten in Holzkonstruktion sowie 1 Einfamilienhaus Baujahr 1990 bebaut auf beide Versteigerungsobjekte mit ausgebautem Dachbgeschoss ohne Keller, Wintergarten; Garage und Abstellbereich
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.