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Deutschland
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Hessen
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0043K0046-2023
Einfamilienhaus
Böhnsgasse 12, 63512 Hainburg, Hainstadt
400.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0043K0046-2023
Adresse:
Böhnsgasse 12, 63512 Hainburg, Hainstadt
Wohn-/Nutzfläche:
137
Baujahr:
1956
Beschreibung:
Einfamilienwohnhaus in Hainburg-Hainstadt, Baujahr 1956, installierte Photovoltaikanlage ist von der Versteigerung ausgenommen.
Verkehrswert:
400.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Hainstadt Blatt 5098
Blatt:
5098
Flur:
1
Flurstück:
68
Gemarkung:
Hainstadt
Grundstücksgröße:
415
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
785 €
Grunderwerbsteuer:
24.000 € (6 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.261,63 € (verzinster Betrag: 360.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.653,5 €
Gesamt:
27.700,13 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Seligenstadt
Versteigerungsort:
Amtsgericht Seligenstadt, Klein Welzheimer Straße 1, 63500 Seligenstadt, Raum: Saal I
Versteigerungstermin:
Montag, 24. Feb. 2025, 10:30
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Einfamilienwohnhaus in Hainburg-Hainstadt, Baujahr 1956, Wohnfläche ca. 137 qm, installierte Photovoltaikanlage ist von der Versteigerung ausgenommen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.