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0061K0038-2023
Zweifamilienhaus
Darmstädter Str. 67, 64380 Roßdorf
490.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0061K0038-2023
Adresse:
Darmstädter Str. 67, 64380 Roßdorf
Baujahr:
1983
Beschreibung:
Zweifamilienhaus als Hinterhaus (nach WEG aufgeteilt), ursprüngliches Baujahr 1983, Aufstockung zwischen 2004 und 2010, 2-geschossig, vollunterkellert, z. T. Kellerausbau, ausgebautes Dach
Verkehrswert:
490.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Roßdorf Blatt 5586
Blatt:
5586
Flur:
2
Flurstück:
159/2
Gemarkung:
Roßdorf
Grundstücksgröße:
751 qm
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
935 €
Grunderwerbsteuer:
29.400 € (6 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.545,49 € (verzinster Betrag: 441.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.950,5 €
Gesamt:
33.830,99 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Amtsgericht:
Darmstadt
Versteigerungsort:
Amtsgericht Darmstadt, Gerichtsgebäude B, Mathildenplatz 12, Saal B.005, EG, 64283 Darmstadt
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 12. März 2025, 09:30
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der/die Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert, und es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Sonst wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch des Gläubigers/der Gläubiger und nach den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der/Die Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Andernfalls tritt für sie/ihn der Versteigerungserlös an die Stelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs.
Laut Gutachten zum Stichtag 22.03.2024:
Zweifamilienhaus als Hinterhaus (nach WEG aufgeteilt), ursprüngliches Baujahr 1983, Aufstockung zwischen 2004 und 2010, 2-geschossig, vollunterkellert, z. T. Kellerausbau, ausgebautes Dach;
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.