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Deutschland
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Hessen
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0070K0002-2022

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Unter dem Graben, 35239 Steffenberg, Niedereisenhausen

7.160 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0070K0002-2022
Adresse:
Unter dem Graben, 35239 Steffenberg, Niedereisenhausen
Beschreibung:
es handelt sich um landwirtschaftliche Grundstücke
Verkehrswert:
7.160 €

Grundbuch

Grundbuch:
Niedereisenhausen Blatt 1340 BV Nr 12, 13, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23
Flur:
2
Flurstück:
144
Gemarkung:
Niedereisenhausen
Grundstücksgröße:
546

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
63
Grunderwerbsteuer:
429,6 € (6 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
22,58 € (verzinster Betrag: 6.444 €)
Zuschlagsgebühr:
112
Gesamt:
627,18
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Biedenkopf
Versteigerungsort:
Amtsgericht Biedenkopf, Hainstraße 72, 35216 Biedenkopf, Saal 110 HG
Versteigerungstermin:
Freitag, 10. Okt. 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Bei allen Grundstücken handelt es sich um Landwirtschaftlichsflächen.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.