Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 6. November 2026 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Hagenstraße 2, Saal 132, I. OG öffentlich versteigert werden:
Besichtigung
Das Objekt wurde am Wertermittlungsstichtag im Rahmen einer Außenbesichtigung durch den Sachverständigen in Augenschein genommen. Die Begutachtung umfasste das Gartengrundstück, wobei der aufstehende einfache Gartenschuppen von innen nicht besichtigt wurde.
GrundstĂĽck
Das bewertete Grundstück ist unbebaut und wird als Garten genutzt. Es handelt sich um eine 149 m² große, nahezu ebene Fläche, die sich in einem teilweise dörflich geprägten Umfeld im historischen Ortskern befindet. Die mittlere Breite beträgt etwa 8 m, die Tiefe rund 19 m, und der Zuschnitt ist trapezförmig. Eine direkte Anbindung an öffentliche Straßen oder Wege besteht nicht. Das Grundstück ist durch einen Zaun eingefriedet und verfügt über keinen Anschluss an Versorgungsleitungen oder Abwasserbeseitigung. Die Nutzung erfolgt gemeinsam mit dem benachbarten Wohnhausgrundstück. Die Fläche ist mit Rasen, Pflanzbeeten, einem Baum, Sträuchern sowie einfachen Unterständen (Laufenten-Auslauf) gestaltet; ein kleiner Gartenschuppen in einfacher Bauweise ist vorhanden.
Die Lage innerhalb einer denkmalgeschützten Gesamtanlage erfordert, dass bauliche Veränderungen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Aufgrund des schmalen Zuschnitts ist eine wirtschaftliche Bebauung unter Einhaltung der Grenzabstände nicht möglich.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das zu bewertende GartengrundstĂĽck zusammen mit dem in einem weiteren Verfahren (Amtsgericht Korbach, Az 11 K 16/24) zu bewertenden WohnhausgrundstĂĽck Gemarkung KĂĽlte Flur 1 FlurstĂĽck 331/1 eigengenutzt.
Verkehrswert: 3.100,00 €
HINWEIS DES AMTSGERICHTS vom 06.07.2026:
Das im Gutachten Ziffer 2.4, Seite 7 erwähnte Nutzungsrecht des Wohnungsrechtsnehmers des benachbarten Hausgrundstücks ist nicht auf diesem Grundstück im Grundbuch abgesichert.