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0008K0023-2024

Einfamilienhaus

Brink 5, 37639 Bevern

150.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0008K0023-2024
Adresse:
Brink 5, 37639 Bevern
Wohn-/Nutzfläche:
300
Baujahr:
1824
Beschreibung:
Das Grundstück ist bebaut mit einem 2-geschossigen Wohnhaus, geringfügig unterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut, kleiner Anbau mit Flachdach, Ur-Baujahr um 1824, Umbauten/Modernisierungen 1950er und vermutl. 1970/80er Jahre; und einer eingeschossigen, freistehenden Werkstatt mit Garagenanbau, nicht unterkellert, Ur-Baujahr vermutl. um 1900, Erweiterung 1957.
Verkehrswert:
150.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Bevern Blatt 1991
Blatt:
1991
Flur:
3
Flurstück:
66/10
Gemarkung:
Bevern
Grundstücksgröße:
126

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
354
Grunderwerbsteuer:
7.500 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
473,11 € (verzinster Betrag: 135.000 €)
Zuschlagsgebühr:
762,5
Gesamt:
9.089,61
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Holzminden
Versteigerungsort:
Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden, Raum: Saal 33
Versteigerungstermin:
Freitag, 11. Juli 2025, 11:00

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Das Grundstück ist bebaut mit einem 2-geschossigen Wohnhaus, geringfügig unterkellert, Dachgeschoss nicht ausgebaut, kleiner Anbau mit Flachdach, Ur-Baujahr um 1824, Umbauten/Modernisierungen 1950er und vermutl. 1970/80er Jahre, Wohnfläche ca. 300 qm;
und einer eingeschossigen, freistehenden Werkstatt mit Garagenanbau, nicht unterkellert, Ur-Baujahr vermutl. um 1900, Erweiterung 1957

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.