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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0002K0016-2022
Mehrfamilienhaus, Baugenehmigung erloschen
Zechenstraße 62, 64, 59425 Unna
11.500 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0002K0016-2022
Adresse:
Zechenstraße 62, 64, 59425 Unna
Wohn-/Nutzfläche:
264.29
Baujahr:
ca. 1900
Beschreibung:
Unterkellertes, zweigeschossiges Mehrfamilien-Doppelhaus in Massivbauweise mit Satteldach, aufgeteilt in 6 Wohnungen, sowie ein nicht unterkellertes, eingeschossiges Wirtschaftsgebäude in Massivbauweise mit Pultdach; ursprüngliches Baujahr: ca. 1900
Verkehrswert:
11.500 €
Grundbuch
Grundbuch:
Unna Blatt 21536
Blatt:
21536
Flur:
39
Flurstück:
535
Gemarkung:
Unna
Grundstücksgröße:
572 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
83 €
Grunderwerbsteuer:
747,5 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):36,27 € (verzinster Betrag: 10.350 €)
Zuschlagsgebühr:
147,5 €
Gesamt:
1.014,27 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Unna
Versteigerungsort:
Amtsgericht Unna, Hauptgebäude, Friedrich-Ebert-Str. 65a, 59425 Unna, Etage E, Sitzungssaal 115
Versteigerungstermin:
Freitag, 14. Feb. 2025, 09:00
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Unterkellertes, zweigeschossiges Mehrfamilien-Doppelhaus in Massivbauweise mit Satteldach, aufgeteilt in 6 Wohnungen, Wohnfläche gesamt: 264,29 m², sowie ein nicht unterkellertes, eingeschossiges Wirtschaftsgebäude in Massivbauweise mit Pultdach; ursprüngliches Baujahr: ca. 1900
Besonderheiten:
Es liegt keine gültige Baugenehmigung vor und eine Baugenehmigung kann für das derzeitige Gebäude nicht erteilt werden; Bestandschutz ist erloschen wegen ungenehmigter Umbaumaßnahmen.
Ob die auf dem Objekt befindliche Photovoltaik-Anlage von der Beschlagnahme erfasst ist und im Falle des Zuschlages auf den Ersteher mit übergeht, ist seitens des Zwangsversteigerungsgerichts nicht zu klären. Im Streitfall entscheidet hierüber auf Antrag das Prozessgericht.
Ansprechpartner Gläubiger-Vertreter: Immobilienmanagement Tel.: 06101 / 98911 - 572
Besonderheiten:
Es liegt keine gültige Baugenehmigung vor und eine Baugenehmigung kann für das derzeitige Gebäude nicht erteilt werden; Bestandschutz ist erloschen wegen ungenehmigter Umbaumaßnahmen.
Ob die auf dem Objekt befindliche Photovoltaik-Anlage von der Beschlagnahme erfasst ist und im Falle des Zuschlages auf den Ersteher mit übergeht, ist seitens des Zwangsversteigerungsgerichts nicht zu klären. Im Streitfall entscheidet hierüber auf Antrag das Prozessgericht.
Ansprechpartner Gläubiger-Vertreter: Immobilienmanagement Tel.: 06101 / 98911 - 572
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.