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nordrheinwestpfalen 0003K0005-2024 Karolingerring 214, 41812 Erkelenz
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21 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0003K0005-2024

Einfamilienhaus, Reihenhaus

Karolingerring 214, 41812 Erkelenz

256.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0003K0005-2024
Adresse:
Karolingerring 214, 41812 Erkelenz
Baujahr:
1996
Beschreibung:
Nicht unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus (Reihenmittelhaus) mit ausgebautem Dachgeschoss und Satteldach; Baujahr 1996; leichte Modernisierung 2017. Das Dachgeschoss wurde ohne Genehmigung zu Wohnzwecken ausgebaut. Es besteht geringfügiger allgemeiner Renovierungsbedarf. Nutzung eines PKW-Stellplatzes nicht dinglich gesichert.
Verkehrswert:
256.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Erkelenz Blatt 10398
Blatt:
10398
Flur:
78
Flurstück:
290
Gemarkung:
Erkelenz
Grundstücksgröße:
224 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
535
Grunderwerbsteuer:
16.640 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
807,44 € (verzinster Betrag: 230.400 €)
Zuschlagsgebühr:
1.158,5
Gesamt:
19.140,94
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Erkelenz
Versteigerungsort:
Amtsgericht Erkelenz, Hauptgebäude, Konrad-Adenauer-Platz 3, 41812 Erkelenz, Etage 1, Sitzungssaal 1.02
Versteigerungstermin:
Freitag, 28. März 2025, 09:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitsinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Nicht unterkellertes, zweigeschossiges Einfamlienhaus (Reihenmittelhaus) mit ausgebautem Dachgeschoss und Satteldach; Baujahr 1996; leichte Modernisierung 2017.
Das Dachgeschoss wurde ohne Genehmigung zu Wohnzwecken ausgebaut. Es besteht geringfügiger allgemeiner Renovierungsbedarf.
Nutzung eines PKW-Stellplatzes nicht dinglich gesichert.


Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.