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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0003K0007-2023

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Wohnhaus

In Ellinghoven, 41844 Wegberg

520.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0003K0007-2023
Adresse:
In Ellinghoven, 41844 Wegberg
Baujahr:
20. Jh.
Beschreibung:
Die im Außenbereich liegenden Grundstücke BV 3 und 4 sind mit einer nach außen weitgehend geschlossenen, Vierkanthofanlage aus dem 20. Jh. bestehend aus einem Wohnhaus und 8 weiteren, teilweise zusammenhängenden Gebäudeteilen bebaut, die einen kleinen Innenhof vollständig und einen größeren zu drei Seiten umschließen. Es handelt sich um die Restfläche eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes (Resthof), der nunmehr als privates Wohnhaus mit privater Pferdehaltung genutzt wird. Zu den mehrfach seit 1960 erfolgten Umbauten, Erweiterung und baulichen Änderungen liegen keine Baugenehmigungen vor und zur erfolgten Nutzungsänderung zur Pferdehaltung eines Großteils der Gebäude liegen keine Genehmigungen vor. Es liegt daher ein überwiegender Schwarzbaustatus für das Gesamtobjekt vor.
Verkehrswert:
520.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Wegberg Blatt 11531, Wegberg Blatt 11531, Wegberg Blatt 11531, Wegberg Blatt 11531
Blatt:
11531
Flur:
64
Flurstück:
22
Gemarkung:
Wegberg
Grundstücksgröße:
4.298 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
1.015
Grunderwerbsteuer:
33.800 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.640,12 € (verzinster Betrag: 468.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.089
Gesamt:
37.544,12
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Erkelenz
Versteigerungsort:
Amtsgericht Erkelenz, Hauptgebäude, Konrad-Adenauer-Platz 3, 41812 Erkelenz, Etage 1, Sitzungssaal 1.02
Versteigerungstermin:
Freitag, 15. Aug. 2025, 09:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Die Wertermittlung im Gutachten kann die voraussichtlichen Kosten einer nachträglichen Legalisierung der vorliegenden heutigen Grundstücksnutzung nicht vollständig angeben. Die zu berücksichtigenden Merkmale sind zu komplex, die zu beteiligenden Behörden (Landschaftsbehörde, Kreisverwaltung, Stadtverwaltung etc.) können nicht vorhersehbare Auflagen und Bedingungen an eine Genehmigung stellen, die wiederum in Kosten für bauliche Eingriffe, Rückbauten, Nachrüstungen, Ertüchtigungen usw. resultieren. Der im Gutachten ermittelte Wert gilt ohne diese Kosten! Jeder Bieter sollte entsprechende eigene Rückbehalte bei einem Gebot kalkulieren.
Laut Wertgutachten: Die im Außenbereich liegenden Grundstücke BV 3 und 4 sind mit einer nach außen weitgehend geschlossenen, Vierkanthofanlage aus dem 20. Jh. bestehend aus einem Wohnhaus und 8 weiteren, teilweise zusammenhängenden Gebüäudeteilen bebaut, die einen kleinen Innenhof vollständig und einen größeren zu drei Seiten umschließen .Es handelt sich um die Restfläche eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes (Resthof), der nunmehr als privates Wohnhaus mit privater Pferdehaltung genutzt wird. Zu den mehrfach seit 1960 erfolgten Umbauten, Erweiterung und baulichen Änderungen liegen keine Baugenehmigungen vor und zur erfolgen Nutzungsänderung zur Pferdehaltung eines Großteils der Gebäude liegen keine Genehmigungen vor. Es liegt daher ein überwiegender Schwarzbaustatus für das Gesamtobjekt vor. Das unmittelbar an das Grundstück BV3 angrenzende Grundstück BV 1 und das Grundstück BV 2, welches durch eine Straße von den drei anderen aneinandergrenzenden Grundstücken getrennt ist, werden als Weiden zur Pferdehaltung genutzt.

Das Verkehrswertgutachtens enthält auf S. 6 folgenden konkreten Hinweis für Bietinteressenten:
Die Wertermittlung im Gutachten kann die vorausssichtlichen Kosten einer nachträglichen Legalisierung der vorliegenden heutigen Grundstücksnutzung nicht vollständig angeben. Die zu berücksichtigenden Merkmale sind zu komplex, die zu beteiligenden Behörden ( Landschaftsbehörde, Kreisverwaltung, Stadverwaltung etc.) können nicht vorhersehbare Auflagen und Bedingungen an eine Genehmigung stellen, die wiederum in Kosten für bauliche Eingriffe, Rückbauten, Nachrüstungen, Ertüchtigungen usw. resultieren. Der im Gutachten ermittelte Wert gilt ohne diese Kosten!
Jeder Bieter sollte entsprechende eigene Rückbehalte bei einem Gebot kalkulieren.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.