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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0003K0024-2024
Mehrfamilienhaus, Garage
Bahnhofstraße 55, 32545 Bad Oeynhausen
90.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0003K0024-2024
Adresse:
Bahnhofstraße 55, 32545 Bad Oeynhausen
Wohn-/Nutzfläche:
168
Baujahr:
1920
Beschreibung:
Ein in Hanglage errichtetes freistehendes 3-geschossiges Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten nebst Doppelgarage. Das Gebäude ist teilunterkellert, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Der bauliche Zustand ist als vernachlässigt anzusehen. Im Gutachten wurden ein umfassender Instandhaltungsstau, eingeschränkte Nutzbarkeit und Mängel berücksichtigt.
Verkehrswert:
90.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Bad Oeynhausen Blatt 1819
Blatt:
1819
Flur:
4
Flurstück:
562
Gemarkung:
Bad Oeynhausen
Grundstücksgröße:
286
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
246 €
Grunderwerbsteuer:
5.850 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):283,87 € (verzinster Betrag: 81.000 €)
Zuschlagsgebühr:
498,5 €
Gesamt:
6.878,37 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Amtsgericht:
Bad Oeynhausen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bad Oeynhausen, Hauptgebäude, Bismarckstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen, Etage 1, Sitzungssaal 16
Versteigerungstermin:
Freitag, 4. Apr. 2025, 11:00
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein in Hanglage errichtetes freistehendes 3-geschossiges Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten nebst Doppelgarage. Das Gebäude ist teilunterkellert, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Die genehmigte Wohnfläche beträgt ca. 168 m². Ursprungsbaujahr 1920. Eine Baugenehmigung für die nachträgliche Legalisierung zu Wohnraum wurde 2023 erteilt und bisher nicht umgesetzt. Eine Innenbesichtigung des Objektes konnte nicht erfolgen. Der bauliche Zustand ist als vernachlässigt anzusehen. Im Gutachten wurden ein umfassender Instandhaltungsstau, eingeschränkte Nutzbarkeit und Mängel berücksichtigt.
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