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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0005K0004-2023
Doppelhaushälfte
Ackerstraße 25, 58762 Altena (Westf.)
117.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0005K0004-2023
Adresse:
Ackerstraße 25, 58762 Altena (Westf.)
Baujahr:
1909
Beschreibung:
Dreigeschossige, teilunterkellerte Doppelhaushälfte (2 Wohnungen) mit einem kombinierten Sattel-/Mansardendach. Das Haus ist in der Ebene des Mansardendaches ausgebaut. Neubau der Doppelhaushälfte im Jahr 1909, Umbau im Ober- und Dachgeschoss im Jahr 1926. Es besteht aufgrund erheblichen Renovierungsstaus Sanierungsbedarf.
Verkehrswert:
117.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Altena Blatt 6208
Blatt:
6208
Flur:
25
Flurstück:
717
Gemarkung:
Altena
Grundstücksgröße:
225 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
300 €
Grunderwerbsteuer:
7.605 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):369,03 € (verzinster Betrag: 105.300 €)
Zuschlagsgebühr:
630,5 €
Gesamt:
8.904,53 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Amtsgericht:
Altena
Versteigerungsort:
Amtsgericht Altena, Hauptgebäude, Gerichtsstr. 10, 58762 Altena (Westf.), Etage 1, Sitzungssaal 116
Versteigerungstermin:
Dienstag, 8. Apr. 2025, 10:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Laut Gutachten handelt es sich um eine dreigeschossige, teilunterkellerte Doppelhaushälfte (2 Wohnungen) mit einem kombinierten Sattel-/Mansardendach. Das Haus ist in der Ebene des Mansardendaches ausgebaut.
Neubau der Doppelhaushälfte im Jahr 1909, Umbau im Ober- und Dachgeschoss im Jahr 1926.
Es besteht aufgrund erheblichen Renovierungsstaus Sanierungsbedarf.
Neubau der Doppelhaushälfte im Jahr 1909, Umbau im Ober- und Dachgeschoss im Jahr 1926.
Es besteht aufgrund erheblichen Renovierungsstaus Sanierungsbedarf.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.