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nordrheinwestpfalen 0005K0009-2023 Auf der Wallme 28, 59955 Winterberg
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14 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0005K0009-2023

Einfamilienhaus

Auf der Wallme 28, 59955 Winterberg

285.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0005K0009-2023
Adresse:
Auf der Wallme 28, 59955 Winterberg
Wohn-/Nutzfläche:
150
Baujahr:
1948
Beschreibung:
Einfamilienhaus aus ca. 1948 auf 476 qm Grundstück in Winterberg
Verkehrswert:
285.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Winterberg Blatt 1928
Blatt:
1928
Flur:
21
Flurstück:
582
Gemarkung:
Winterberg
Grundstücksgröße:
476 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
585
Grunderwerbsteuer:
18.525 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
898,91 € (verzinster Betrag: 256.500 €)
Zuschlagsgebühr:
1.257,5
Gesamt:
21.266,41
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Medebach
Versteigerungsort:
Amtsgericht Medebach, Marktstraße 2, 59964 Medebach, 1. Stockwerk, Saal 15
Versteigerungstermin:
Dienstag, 28. Jan. 2025, 11:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Rechte müssen vor Versteigerungstermin angemeldet und glaubhaft gemacht werden.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein ca. 1948 errichtetes Einfamilienhaus, welches sich auf einem 476 qm großen Grundstück am südwestlichen Ortsrand von Winterberg befindet. Das ältere, weitestgehend modernisierte Gebäude ist vollständig unterkellert, umfasst ein ausgebautes Erd- und Dachgeschoss und einen ausgebauten Spitzboden. Der Zugang zum Spitzboden ist stark eingeschränkt, sodass auf Grund des vermutlich fehlenden Rettungsweges, dieser bei der Berechnung der Wohnfläche nicht hinzugezogen werden kann. In den letzten Jahrzehnten fand eine nahezu umfassende Modernisierung des Wohnhauses statt. Die Wohnfläche beläuft sich damit insgesamt auf ca. 150 qm. Dem Grundstück steht nur eine kleine Gartenfläche um das Gebäude zur Verfügung. Die angrenzende Grünfläche wurde bislang mit dem benachbarten Grundstück nach Absprache mitgenutzt. Eine Baulast auf der Zufahrt ist vorhanden. Auf dem Grundstück befindet sich zudem eine Doppelgarage.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 26.09.2023 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf 285.000,00€ festgesetzt.
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.