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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0005K0056-2023
Reihenendhaus als Einfamilienhaus genutzt
Kämpershof 2, 45892 Gelsenkirchen-Buer
734.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0005K0056-2023
Adresse:
Kämpershof 2, 45892 Gelsenkirchen-Buer
Wohn-/Nutzfläche:
474
Baujahr:
1970
Beschreibung:
Eingeschossiges Reihenendhaus als Einfamilienhaus genutzt mit Flachdach im Kämpershof 2, 45892 Gelsenkirchen-Resse. Ursprungsbaujahr 1970. Beginnender Instandhaltungsstau.
Verkehrswert:
734.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Buer Blatt 10563
Blatt:
10563
Flur:
61
Flurstück:
377
Gemarkung:
Buer
Grundstücksgröße:
1582 qm
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
1.335 €
Grunderwerbsteuer:
47.710 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):2.315,09 € (verzinster Betrag: 660.600 €)
Zuschlagsgebühr:
1.485 €
Gesamt:
52.845,09 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Gelsenkirchen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Str. 79, II. Etage, Saal 212
Versteigerungstermin:
Freitag, 21. Feb. 2025, 08:30
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein eingeschossiges Reihenendhaus als Einfamilienhaus genutzt mit Flachdach im Kämpershof 2, 45892 Gelsenkirchen-Resse. Wohnfläche insgesamt ca. 474 qm. Das Objekt war zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung augenscheinlich ungenutzt und zuletzt vom Eigentümer genutzt. Ursprungsbaujahr 1970. Aufgrund fehlender Innenbesichtigung und einer Marktanpassung wurde ein Abschlag von insgesamt 239.000,00 € bei der Wertermittlung in Abzug gebracht. Für den Kellergeschossausbau wurde ein Zuschlag in Höhe von 17.250,00 Euro berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte nach äußerem Augenschein, den Unterlagen in der Bauakte und den Erkenntnissen aus einem Altgutachten. Beginnender Instandhaltungsstau. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten.
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