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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0006K0006-2023
Flurstück 367
Bergerstraße, 42657 Solingen, Höhscheid
7.400 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart: | Zwangsvollstreckung |
Aktenzeichen: | 0006K0006-2023 |
Adresse: | Bergerstraße, 42657 Solingen, Höhscheid |
Beschreibung: | Ein Grundbesitz, der im Grundbuch von Höhscheid Blatt 2520 eingetragen ist. Der Grundbesitz umfasst eine öffentliche Verkehrsfläche von 290 qm (Flurstück 367) und eine bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche von 3.228 qm (Flurstück 368) in einem Landschaftsschutzgebiet, in dem ein absolutes Bauverbot besteht. |
Verkehrswert: | 7.400 € |
Grundbuch
Grundbuch: | Höhscheid Blatt 2520 |
Gerichts Informationen
Amtsgericht: | Solingen |
Versteigerungsort: | Amtsgericht Solingen, Goerdelerstr. 10, Saal 106 |
Versteigerungstermin: | Mittwoch, 6. März 2024, 08:30 |
Sicherheitsinweis
Hinweis: | Es wird darauf hingewiesen, dass Rechte, die nicht im Grundbuch vermerkt sind oder nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen werden, spätestens im Versteigerungstermin angemeldet werden müssen. Der Berechtigte muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Andernfalls wird das Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses nachgesetzt. Wenn die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. |
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Flurstück 367 um eine öffentliche Verkehrsfläche von 290 qm, bei Flurstück 368 um eine bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche von 3.228 qm in einem Landschaftsschutzgebiet, in dem ein absolutes Bauverbot besteht.
Bei dem zurzeit betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Bei dem zurzeit betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen noch eine Besichtigung vermitteln kann.