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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0007K0008-2024
Einfamilienhaus
Sundernstraße 15, 58452 Witten, Bommern
212.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0007K0008-2024
Adresse:
Sundernstraße 15, 58452 Witten, Bommern
Wohn-/Nutzfläche:
84
Baujahr:
1930er Jahre
Beschreibung:
Vollunterkellertes Einfamilienhaus (Baualtersklasse Mitte der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts)
Verkehrswert:
212.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Bommern Blatt 4513
Blatt:
4513
Flur:
13
Flurstück:
169
Gemarkung:
Bommern
Grundstücksgröße:
293
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
485 €
Grunderwerbsteuer:
13.780 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):668,66 € (verzinster Betrag: 190.800 €)
Zuschlagsgebühr:
1.059,5 €
Gesamt:
15.993,16 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Witten
Versteigerungsort:
Amtsgericht Witten, Hauptgebäude, Bergerstr. 14, 58452 Witten, Etage 1, Sitzungssaal 159
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 21. Mai 2025, 10:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein vollunterkellertes Einfamilienhaus (Baualtersklasse Mitte der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts) mit einer Wohn- und Nutzfläche laut vorliegender Unterlagen von ca. 84 m².
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.