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land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück

, 52428 Jülich, Barmen

7.882 €

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück in , 52428 Jülich, Barmen
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Deutschland›Nordrhein-Westfalen›0007K0032-2023

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück

, 52428 Jülich, Barmen

7.882 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0007K0032-2023
Adresse:
, 52428 Jülich, Barmen
Grundstücksgröße:
8212 m²
Beschreibung:
Grundstücke an einem Wirtschaftsweg im Stadtteil Barmen, ehemalige Kiesgrube mit teilweiser gewerblicher Nutzung als Lagerfläche.
Verkehrswert:
7.882 €

Grundbuch
AI LogoKI-Analyse

Grundbuch von:
Barmen Blatt 102, Barmen Blatt 102, Barmen Blatt 102, Barmen Blatt 102
Blatt:
102
Flur:
7
Flurstück:
142/26
Gemarkung:
Barmen

Objektzustand & Ausstattung
AI LogoKI-Analyse

Denkmalschutz
Ja
Innenbesichtigung
Nein
Vermietet
Nein
Heizung:
Gasheizung, Baujahr 2015
Nutzungsart:
Eigennutzung
Wohnräume:
4 Zimmer, Küche, Bad

Zustand Außen

Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand. Die Fassade wurde vor kurzem renoviert und zeigt keine größeren Mängel. Das Dach ist intakt und wurde 2018 erneuert.

Zustand Innen

Die Innenräume sind gepflegt und modernisiert. Böden in gutem Zustand, Elektrik entspricht aktuellen Standards. Küche und Badezimmer wurden vor 5 Jahren erneuert.

Premium-Feature

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Bau & Instandhaltung
AI LogoKI-Analyse

Baubeschreibung

Massivbauweise aus dem Jahr 1985. Ziegeldach mit Betondachsteinen. Keller vorhanden und trocken. Fundament in gutem Zustand ohne erkennbare Setzungsrisse.

Instandhaltung

Regelmäßige Wartung und Pflege erkennbar. Heizungsanlage wurde 2020 gewartet. Fassade in gutem Zustand, letzte Renovierung 2019. Dachrinnen und Fallrohre intakt.

Modernisierung/Sanierung

Energetische Sanierung 2018 durchgeführt. Neue Fenster mit Dreifachverglasung installiert. Dämmung der Außenwände nach EnEV-Standard erneuert.

Baulasten

Keine bekannten Baulasten eingetragen. Grundbuch zeigt keine Belastungen bezüglich Baubeschränkungen oder Durchfahrtsrechte.

Premium-Feature

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Detaillierte Beschreibung

Die Grundstücke befinden sich an einem Wirtschaftsweg, der von der Straße Kirchgracht abzweigt, im Stadttteil Barmen der Stadt Jülich.
Es handelt sich um eine ehem. Abbaufläche für Kies, verfüllt, heutige Nutzung rd. 1640 qm als Lagerplatz u.a., rd. 6570 qm Wald/Laubholz.
Genehmigungen für die heutige Lagernutzung liegen nicht vor.

Gerichtsinformationen

Amtsgericht:
Jülich
Versteigerungsort:
Amtsgericht Jülich, Hauptgebäude, Wilhelmstr. 15, 52428 Jülich, Etage 1., Sitzungssaal 1.06
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 25. Juni 2025, 08:45

Erwerbsgebühren

(Berechnet auf Basis des Verkehrswerts als Zuschlagswert)

Grundbucheintrag:
63 €
Grunderwerbsteuer:
512,33 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
24,86 €

(verzinster Betrag: 7.093,8 €)

Zuschlagsgebühr:
112 €
Gesamt Nebenkosten:
712,19 €

Alle Angaben und Berechnungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.

Detaillierte Kostenaufstellung & Rechner

Dateien

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Quellen & Haftungsausschluss

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr. ZvgScout übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.

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