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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0008K0006-2023
Eigentumswohnungen gem. Aufteilungsplan
Zum Weiher 5, 59519 Möhnesee, Günne
437.800 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0008K0006-2023
Adresse:
Zum Weiher 5, 59519 Möhnesee, Günne
Beschreibung:
Es handelt sich um eine im Erdgeschoss gelegene Eigentumswohnung, eine im Dachgeschoss gelegene Eigentumswohnung und eine im Erdgeschoss gelegene Eigentumswohnung in einem freistehenden, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Eigentumswohnungen (2 1/2 geschossig).
Verkehrswert:
437.800 €
Grundbuch
Grundbuch:
Möhnesee 3029, Möhnesee 3030, Möhnesee 3031
Blatt:
3029
Flur:
6
Flurstück:
596
Gemarkung:
Günne
Grundstücksgröße:
990 qm
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
835 €
Grunderwerbsteuer:
28.457 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.380,85 € (verzinster Betrag: 394.020 €)
Zuschlagsgebühr:
1.752,5 €
Gesamt:
32.425,35 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Soest
Versteigerungsort:
Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28, 59494 Soest, I. Stock, Saal I
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:30
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Laut Wertgutachten
a) Möhnesee Blatt 3029: lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses: 2.862,3/10.000 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, welches im Grundbuch von Möhnesee Blatt 0631 als Belastung der unter Nr. 158 und 159 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücke der Gemarkung Günne, Flur 6, Flurstück 596, Gebäude-und Freifläche, Zum Weiher 5, 990 qm groß und der Gemarkung Günne, Flur 6, Flurstück 597, Weg, Im Bruch, 459 qm groß in Abt. II unter Nr. 39 seit dem Tage der Eintragung auf die Dauer von 99 Jahren seit dem 10.11.1994 eingetragen ist. Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts sowie zu seiner Belastung mit Hypotheken-. Grund,-und Rentenschulden und Reallasten der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoß Nr. 2 und dem Sondernutzungsrecht an den mit Nr. 2 im Lageplan gekennzeichneten Einstellplätzen.
b) Möhnesee Blatt 3030: lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses: 2.606,9/10.000 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, welches im Grundbuch von Möhnesee Blatt 631 als Belastung der unter Nr. 158 und 159 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücke der Gemarkung Günne Flur 6, Flurstücke 596 und 597 in Abt. II unter Nr. 39 für die Dauer von 99 Jahren seit dem 10.11.1994 eingetragen ist. Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts sowie zu einer Belastung mit Hypotheken, Grund-und Rentenschulden und Reallasten der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss Nr. 3 und des Dachbodens Nr. 3 des Aufteilungsplans und dem Sondernutzungsrecht mit Nr. 3 im Lageplan gekennzeichneten Einstellplatz.
c) Möhnesee Blatt 3031: lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses: 763,3/10.000 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, welches im Grundbuch von Möhnesee Blatt 631 als Belastung der unter Nr. 158 und 159 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücke der Gemarkung Günne Flur 6, Flurstücke 596 und 597 in Abt. II unter Nr. 39 für die Dauer von 99 Jahren seit dem 10.11.1994 eingetragen ist. Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts sowie zu einer Belastung mit Hypotheken, Grund-und Rentenschulden und Reallasten der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss Nr. 4 des Aufteilungsplans und dem Sondernutzungsrecht an dem mit Nr. 4 im Lageplan gekennzeichneten Einstellplatz.
Laut Wertgutachten handelt es sich um a) eine im Erdgeschoss gelegene Eigentumswohnung b) um eine im Dachgeschoss gelegene Eigentumswohnung und c) um eine im Erdgeschoss gelegene Eigentumswohnung in einem freistehenden, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Eigentumswohnungen ( 2 1/2 geschossig). Ferner existiert eine Wegeparzelle zum bebauten Grundstück. Es besteht ein Wohnungserbbaurecht. Insgesamt wurde festgestellt, dass die ETW 2 im Erdgeschoss und die ETW 3 im Dachgeschoss als eine Wohnung genutzt werden und nicht in sich abgeschlossen sind. Die im Erdgeschoss mit Schlafen und Bad gekennzeichneten Räume sind baulich der ETW 4 zugeordnet und stehen deshalb nicht der ETW 2 zur Verfügung. Von den 5 im Aufteilungsplan dargestellten Stellplätzen sind nur 3 Stellplätze existent. Die Doppelgarage ist nicht mehr für PKW-Stellplätze nutzbar, da statt einer befahrbaren Zuwegung nun eine Gartenfläche existiert.
a) Möhnesee Blatt 3029: lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses: 2.862,3/10.000 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, welches im Grundbuch von Möhnesee Blatt 0631 als Belastung der unter Nr. 158 und 159 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücke der Gemarkung Günne, Flur 6, Flurstück 596, Gebäude-und Freifläche, Zum Weiher 5, 990 qm groß und der Gemarkung Günne, Flur 6, Flurstück 597, Weg, Im Bruch, 459 qm groß in Abt. II unter Nr. 39 seit dem Tage der Eintragung auf die Dauer von 99 Jahren seit dem 10.11.1994 eingetragen ist. Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts sowie zu seiner Belastung mit Hypotheken-. Grund,-und Rentenschulden und Reallasten der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoß Nr. 2 und dem Sondernutzungsrecht an den mit Nr. 2 im Lageplan gekennzeichneten Einstellplätzen.
b) Möhnesee Blatt 3030: lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses: 2.606,9/10.000 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, welches im Grundbuch von Möhnesee Blatt 631 als Belastung der unter Nr. 158 und 159 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücke der Gemarkung Günne Flur 6, Flurstücke 596 und 597 in Abt. II unter Nr. 39 für die Dauer von 99 Jahren seit dem 10.11.1994 eingetragen ist. Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts sowie zu einer Belastung mit Hypotheken, Grund-und Rentenschulden und Reallasten der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss Nr. 3 und des Dachbodens Nr. 3 des Aufteilungsplans und dem Sondernutzungsrecht mit Nr. 3 im Lageplan gekennzeichneten Einstellplatz.
c) Möhnesee Blatt 3031: lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses: 763,3/10.000 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, welches im Grundbuch von Möhnesee Blatt 631 als Belastung der unter Nr. 158 und 159 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücke der Gemarkung Günne Flur 6, Flurstücke 596 und 597 in Abt. II unter Nr. 39 für die Dauer von 99 Jahren seit dem 10.11.1994 eingetragen ist. Der Erbbauberechtigte bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts sowie zu einer Belastung mit Hypotheken, Grund-und Rentenschulden und Reallasten der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss Nr. 4 des Aufteilungsplans und dem Sondernutzungsrecht an dem mit Nr. 4 im Lageplan gekennzeichneten Einstellplatz.
Laut Wertgutachten handelt es sich um a) eine im Erdgeschoss gelegene Eigentumswohnung b) um eine im Dachgeschoss gelegene Eigentumswohnung und c) um eine im Erdgeschoss gelegene Eigentumswohnung in einem freistehenden, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Eigentumswohnungen ( 2 1/2 geschossig). Ferner existiert eine Wegeparzelle zum bebauten Grundstück. Es besteht ein Wohnungserbbaurecht. Insgesamt wurde festgestellt, dass die ETW 2 im Erdgeschoss und die ETW 3 im Dachgeschoss als eine Wohnung genutzt werden und nicht in sich abgeschlossen sind. Die im Erdgeschoss mit Schlafen und Bad gekennzeichneten Räume sind baulich der ETW 4 zugeordnet und stehen deshalb nicht der ETW 2 zur Verfügung. Von den 5 im Aufteilungsplan dargestellten Stellplätzen sind nur 3 Stellplätze existent. Die Doppelgarage ist nicht mehr für PKW-Stellplätze nutzbar, da statt einer befahrbaren Zuwegung nun eine Gartenfläche existiert.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.