Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

Büttendorfer Straße 340, 342, 32609 Hüllhorst, Huchzen

130.000 €

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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

Büttendorfer Straße 340, 342, 32609 Hüllhorst, Huchzen

130.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0008 K 0019/2024
Adresse:
Büttendorfer Straße 340, 342, 32609 Hüllhorst, Huchzen
Wohn-/Nutzfläche:
78
Baujahr:
1980
Grundstücksgröße:
1489 m²
Beschreibung:
Es handelt sich um eine Einfamilien-Doppelhaushälfte, die rechtlich als Wohnungseigentum in einem Fachwerkhaus ausgestaltet ist. Das Ursprungsbaujahr ist unbekannt. Die Wohnfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 78 m², während sich das Dachgeschoss und der Spitzboden im Rohbauzustand befinden und Baumängel sowie -schäden vorliegen.
Verkehrswert:
130.000 €

Grundbuch
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Grundbuch von:
Huchzen Blatt 1002
Blatt:
1002
Flur:
6
Flurstück:
198
Gemarkung:
Huchzen

Flurstücke
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Flurstück 1

Grundbuch:Grundbuch von München
Blatt:1234
Flur:5
Flurstück:12/3
Gemarkung:München
Wirtschaftsart:Wohnbaufläche

Mängel
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Mangel 1

Mittel

Leichte Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich. Sanierungsbedarf an der Außenfassade.

Belastungen
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Belastung 1

Abteilung 2

Grundschuld zugunsten der Sparkasse München. Hypothek über 150.000 €.

Bodenrichtwert
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Bodenrichtwert:850 €/m²
Berechnung:Bodenrichtwert 2024
Stichtag:01.01.2024

Flächen
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Bürofläche:
85 m²
Gesamtfläche:
120 m²
Grundstücksfläche:
450 m²
Wohnfläche:
95 m²

Objektzustand & Ausstattung
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Denkmalschutz
Ja
Innenbesichtigung
Nein
Vermietet
Nein
Heizung:
Gasheizung, Baujahr 2015
Nutzungsart:
Eigennutzung
Wohnräume:
4 Zimmer, Küche, Bad

Zustand Außen

Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand. Die Fassade wurde vor kurzem renoviert und zeigt keine größeren Mängel. Das Dach ist intakt und wurde 2018 erneuert.

Zustand Innen

Die Innenräume sind gepflegt und modernisiert. Böden in gutem Zustand, Elektrik entspricht aktuellen Standards. Küche und Badezimmer wurden vor 5 Jahren erneuert.

Mängel

Die Innenräume sind gepflegt und modernisiert. Böden in gutem Zustand, Elektrik entspricht aktuellen Standards. Küche und Badezimmer wurden vor 5 Jahren erneuert.

Bau & Instandhaltung
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Baubeschreibung

Massivbauweise aus dem Jahr 1985. Ziegeldach mit Betondachsteinen. Keller vorhanden und trocken. Fundament in gutem Zustand ohne erkennbare Setzungsrisse.

Instandhaltung

Regelmäßige Wartung und Pflege erkennbar. Heizungsanlage wurde 2020 gewartet. Fassade in gutem Zustand, letzte Renovierung 2019. Dachrinnen und Fallrohre intakt.

Modernisierung/Sanierung

Energetische Sanierung 2018 durchgeführt. Neue Fenster mit Dreifachverglasung installiert. Dämmung der Außenwände nach EnEV-Standard erneuert.

Baulasten

Keine bekannten Baulasten eingetragen. Grundbuch zeigt keine Belastungen bezüglich Baubeschränkungen oder Durchfahrtsrechte.

Detaillierte Beschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Einfamilien-Doppelhaushälfte, rechtlich ausgestaltet als Wohnungseigentum in einem Fachwerkhaus, Ursprungsbaujahr unbekannt, mit Wohnfläche im Erdgeschoss von ca. 78 m², Dachgeschoss und Spitzboden im Rohbauzustand. Es bestehen Baumängel/ -schäden.
Das Objekt liegt in Hüllhorst, Ortsteil Huchzen, Büttendorfer Straße 342.




Lage
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Einwohner:
85.000
Region:
Großstadt
Verkehrsanbindung:
Sehr gut - zentrale Lage
Charakter:
Ruhige Wohnlage
Umgebung:
Wohngebiet mit guter Infrastruktur

Gerichtsinformationen

Amtsgericht:
Lübbecke
Versteigerungsort:
Amtsgericht Lübbecke, Hauptgebäude, Kaiserstraße 18, 32312 Lübbecke, Etage EG, Sitzungssaal 2
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 25. Feb. 2026, 10:30

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Erwerbsgebühren

(Berechnet auf Basis des Verkehrswerts als Zuschlagswert)

Grundbucheintrag:
327 €
Grunderwerbsteuer:
8.450 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
410,03 €

(verzinster Betrag: 117.000 €)

Zuschlagsgebühr:
696,5 €
Gesamt Nebenkosten:
9.883,53 €

Alle Angaben und Berechnungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.

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Legende

Immobilie
10km Radius
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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Quellen & Haftungsausschluss

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