nordrheinwestpfalen 0009K0010-2022 Krummer Weg 5, 57368 Lennestadt, Grevenbrück 1
nordrheinwestpfalen 0009K0010-2022 Krummer Weg 5, 57368 Lennestadt, Grevenbrück 2
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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0009K0010-2022

Zweifamilienhaus

Krummer Weg 5, 57368 Lennestadt, Grevenbrück

193.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0009K0010-2022
Adresse:
Krummer Weg 5, 57368 Lennestadt, Grevenbrück
Wohn-/Nutzfläche:
200
Baujahr:
1962
Beschreibung:
Unterkellertes zweigeschossiges Zweifamilienhaus
Verkehrswert:
193.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Grevenbrück Blatt 835
Blatt:
835
Flur:
4
Flurstück:
220
Gemarkung:
Grevenbrück
Grundstücksgröße:
587

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
435
Grunderwerbsteuer:
12.545 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
608,74 € (verzinster Betrag: 173.700 €)
Zuschlagsgebühr:
960,5
Gesamt:
14.549,24
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Lennestadt
Versteigerungsort:
Amtsgericht Lennestadt, Kölner Straße 104, 57368 Lennestadt, Sitzungssaal 6
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 2. Juli 2025, 09:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Lt. Gutachten handelt es sich um ein unterkellertes zweigeschossiges Zweifamilienhaus, Baujahr 1962, ca. 200 qm Wohnfläche.

Gutachten entfernt
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.