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21 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0010K0005-2024

Garage, Einfamilienhaus

Am Fichtenhang 1, 34431 Marsberg

160.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0010K0005-2024
Adresse:
Am Fichtenhang 1, 34431 Marsberg
Wohn-/Nutzfläche:
215
Baujahr:
1964
Beschreibung:
Lt. Gutachten handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Marsberg. Grundstücksgröße: 1.108 m². Baujahr: 1964, Wohnfläche: ca. 215 m². Teilausbau im Untergeschoss und Ausbau von Abstell- und Nebenräumen im Dachgeschoss; Garage; für seine Errichtungszeit besonderes Wohnhaus, welches inzwischen in die Jahre gekommen ist. Das Objekt ist zurzeit unbewohnt. Es besteht erheblicher Modernisierungs- und Instandsetzungsstau. Die Gartenanlagen sind verwildert und bedürfen ebenfalls einer Instandsetzung.
Verkehrswert:
160.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Niedermarsberg Blatt 1514
Blatt:
1514
Flur:
9
Flurstück:
335
Gemarkung:
Niedermarsberg
Grundstücksgröße:
1.108 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
381
Grunderwerbsteuer:
10.400 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
504,65 € (verzinster Betrag: 144.000 €)
Zuschlagsgebühr:
828,5
Gesamt:
12.114,15
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Brilon
Versteigerungsort:
Amtsgericht Brilon, Hauptgebäude, Bahnhofstr. 32, 59929 Brilon, Etage 1, Sitzungssaal 109
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 30. Apr. 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Lt. Gutachten handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Marsberg. Grundstücksgröße: 1.108 m². Baujahr: 1964, Wohnfläche: ca. 215 m². Teilausbau im Untergeschoss und Ausbau von Abstell- und Nebenräumen im Dachgeschoss; Garage; für seine Errichtungszeit besonderes Wohnhaus, welches inzwischen in die Jahre gekommen ist. Das Objekt ist zurzeit unbewohnt. Es besteht erheblicher Modernisierungs- und Instandsetzungsstau. Die Gartenanlagen sind verwildert und bedürfen ebenfalls einer Instandsetzung.


Bieter müssen sich ausweisen können und evtl. bei Gebotsabgabe sofort mind. 10 % Sicherheit vom Verkehrswert leisten (keine Barzahlung möglich). Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt sein.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.