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Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0010K0038-2016
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Wohn-/Geschäftshaus
Herrenpfad 20, 41334 Nettetal, Kaldenkirchen
700.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0010K0038-2016
Adresse:
Herrenpfad 20, 41334 Nettetal, Kaldenkirchen
Wohn-/Nutzfläche:
133
Beschreibung:
Gärtnereibetrieb mit großen Gewächshäusern, Betriebsgebäude, Betriebswohnung, Halle und Schuppen
Verkehrswert:
700.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Kaldenkirchen Blatt 100
Blatt:
100
Flur:
14
Flurstück:
1203
Gemarkung:
Kaldenkirchen
Grundstücksgröße:
19052
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
1.255 €
Grunderwerbsteuer:
45.500 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):2.207,85 € (verzinster Betrag: 630.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.386 €
Gesamt:
50.348,85 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Nettetal
Versteigerungsort:
Amtsgericht Nettetal, Hauptgebäude, Steegerstraße 61, 41334 Nettetal, Etage 1, Sitzungssaal 18
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 10. Juli 2025, 10:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Laut Wertgutachten handelt es sich um einen Gärtnereibetrieb mit großen Gewächshäusern mit einer Nutzfläche von 3.326 qm für Vertrieb und Aufzucht, sowie Betriebsgebäude mit einer Nutzfläche von 185 qm für Sortieranlage und Arbeitsräume; Betriebswohnung mit 5 Zimmern, Küche, Dielen, Flur 2 Bäder, Gäste-Wc und Abstellraum mit einer Wohnfläche von 133 qm, Halle und Schuppen mit einer insgesamten Nutzfläche von 312 qm.
Die Gestattung der Betriebswohnung ist auf den Betrieb bedingt. Sie erlischt bei der Aufgabe des Betriebs und eine neue Baugenehmigung wird notwendig.
Für den Ausbau des Speichers der Betriebswohnung zu Wohnzwecken liegt bislang keine Baugenehmigung vor.
Nach Einschätzung des Sachverständigen handelt es sich bei den Gewächshäuser kurz- bis mittelfristig um ein Abrissobjekt.
Ene befestigte Zufahrt besteht nicht und muss hergestellt werden.
Die Gestattung der Betriebswohnung ist auf den Betrieb bedingt. Sie erlischt bei der Aufgabe des Betriebs und eine neue Baugenehmigung wird notwendig.
Für den Ausbau des Speichers der Betriebswohnung zu Wohnzwecken liegt bislang keine Baugenehmigung vor.
Nach Einschätzung des Sachverständigen handelt es sich bei den Gewächshäuser kurz- bis mittelfristig um ein Abrissobjekt.
Ene befestigte Zufahrt besteht nicht und muss hergestellt werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.