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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0016K0006-2024
Doppelhaushälfte
Dohlenweg 17, 41751 Viersen, Dülken
126.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0016K0006-2024
Adresse:
Dohlenweg 17, 41751 Viersen, Dülken
Wohn-/Nutzfläche:
71
Baujahr:
1954/55
Beschreibung:
Laut Gutachten handelt es sich um eine bei Begutachtung nicht bewohnte Doppelhaushälfte. Das Haus wurde um 1954/55 in zweigeschossiger, unterkellerter Massivbauweise errichtet. Im Obergeschoss erfolgte ein Wanddurchbruch vom Nachbarhaus unter gleichzeitigem Verschluss des Raumzugangs aus dem Versteigerungsobjekt. Im Kellergeschoss sind die Doppelhaushälften durch eine Brandschutztür verbunden. Modernisierungen in 2016 feststellbar. Insgesamt ist jedoch der Pflege- und Unterhaltungszustand einfach bis in Teilen vernachlässigt. Diverse Mängel u.a. Hinweise auf Feuchtigkeit im Kellermauerwerk.
Verkehrswert:
126.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Dülken Blatt 2932
Blatt:
2932
Flur:
46
Flurstück:
25
Gemarkung:
Dülken
Grundstücksgröße:
318 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
327 €
Grunderwerbsteuer:
8.190 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):397,41 € (verzinster Betrag: 113.400 €)
Zuschlagsgebühr:
696,5 €
Gesamt:
9.610,91 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Viersen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Viersen, Hauptgebäude, Dülkener Str. 5, 41747 Viersen, Etage EG, Sitzungssaal 023
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 18. Juni 2025, 10:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Laut Gutachten handelt es sich um eine bei Begutachtung nicht bewohnte Doppel-haushälfte. Das Haus wurde um 1954/55 in zweigeschossiger, unterkellerter Massiv-bauweise errichtet. Im Obergeschoss erfolgte ein Wanddurchbruch vom Nachbar-haus unter gleichzeitigem Verschluss des Raumzugangs aus dem Versteigerungs-objekt. Im Kellergeschoss sind die Doppelhaushälften durch eine Brandschutztür verbunden.
Wohnfläche nach überschlägigem Aufmaß (Ohne Balkon und Terrasse) 71 m².
Modernisierungen in 2016 feststellbar. Insgesamt ist jedoch der Pflege- und Unter-haltungszustand einfach bis in Teilen vernachlässigt. Diverse Mängel u.a. Hinweise auf Feuchtigkeit im Kellermauerwerk.
Im Gutachten sind 15.000 € für Instandsetzungs- und Reparaturstau berücksichtigt ohne dass dies eine Verlängerung der theoretischen Restnutzungsdauer zur Folge hat.
Wohnfläche nach überschlägigem Aufmaß (Ohne Balkon und Terrasse) 71 m².
Modernisierungen in 2016 feststellbar. Insgesamt ist jedoch der Pflege- und Unter-haltungszustand einfach bis in Teilen vernachlässigt. Diverse Mängel u.a. Hinweise auf Feuchtigkeit im Kellermauerwerk.
Im Gutachten sind 15.000 € für Instandsetzungs- und Reparaturstau berücksichtigt ohne dass dies eine Verlängerung der theoretischen Restnutzungsdauer zur Folge hat.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.