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nordrheinwestpfalen 0016K0007-2024 Weberstraße 55, 55 a, 41749 Viersen, Süchteln
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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0016K0007-2024

Zweifamilienhaus, Stellplatz und zwei Pkw-Garagen sowie anteilige Garagenhof -und Wegeflächen

Weberstraße 55, 55 a, 41749 Viersen, Süchteln

415.700 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0016K0007-2024
Adresse:
Weberstraße 55, 55 a, 41749 Viersen, Süchteln
Wohn-/Nutzfläche:
164.84
Baujahr:
1985
Beschreibung:
Zweifamilienreihenmittelhaus, 2 Garagen, 1 Stellplatz, 1 Mülltonnenabstellplatz sowie um Mitteigentumsanteilen am Fußweg, Garagehof und Abstellraum. Das Objekt konnte nicht Innebesichtigt werden. Die Begutachtung erfolgte nach dem äußeren Eindruck und den zugänglichen Bauunterlagen. Das Haus wurde ca. 1985 in unterkellerter zwei- bis dreigeschossiger Massivbauweise mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet.
Verkehrswert:
415.700 €

Grundbuch

Grundbuch:
Süchteln Blatt 3958, Süchteln Blatt 3958, Süchteln Blatt 3958, Süchteln Blatt 3958, Süchteln Blatt 3958, Süchteln Blatt 3958, Süchteln Blatt 3958, Süchteln Blatt 3958, Süchteln Blatt 3958
Blatt:
3958
Flur:
87
Flurstück:
1329
Gemarkung:
Süchteln
Grundstücksgröße:
167 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
835
Grunderwerbsteuer:
27.020,5 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.311,15 € (verzinster Betrag: 374.130 €)
Zuschlagsgebühr:
1.752,5
Gesamt:
30.919,15
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Viersen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Viersen, Hauptgebäude, Dülkener Str. 5, 41747 Viersen, Etage EG, Sitzungssaal 023
Versteigerungstermin:
Freitag, 7. März 2025, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Laut Gutachten handelt es sich um ein Zweifamilienreihenmittelhaus, 2 Garagen, 1 Stellplatz, 1 Mülltonnenabstellplatz sowie um Mitteigentumsanteilen am Fußweg, Garagehof und Abstellraum. Das Objekt konnte nicht Innebesichtigt werden. Die Begutachtung erfolgte nach dem aüßeren Eindruck und den zugänglichen Bauunterlagen.
Das haus wurde ca, 1985 in unterkellerter zwei- bis dreigeschossiger Massivbauweise mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet. Wohnfläche laut Bauakte Erd- und Dachgeschoss ca. 107,29 m² und Dachgeschoss ca. 57,55 m², Nutzfläche Kellergeschoss ca. 55,43 m². Bzgl. Baugenehmigung Terrassenüberdachung ergaben sich Umstimmigkeiten, welche mangels Innenbesichtigung nicht geprüft werden könnten. Mangels Innenbesichtigung wurde ein durchschnittlicher Pflege- und Unterhaltungszustand unterstellt.
Erschließung erfolgt auch über Dienstbarkeiten zugunsten Kommune.
Nutzung bei Begutachtung wohl Eigentümernutzunmg und Vermietung.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.