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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0017K0016-2024

Garage, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte sowie Einzelgarage, zahlreiche schwerwiegende Schäden und Mängel, keine Bauakte, Bestandsschutz unterstellt

An St. Lambertus 36, 41517 Grevenbroich, Neurath

133.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0017K0016-2024
Adresse:
An St. Lambertus 36, 41517 Grevenbroich, Neurath
Wohn-/Nutzfläche:
177
Baujahr:
1932
Beschreibung:
Unterkellertes Einfamilienhaus (zweigeschossiges Wohngebäude, einseitig angebaut (Doppelhaushälfte)) nebst zwei zusammenhängenden Anbaugebäuden und Garage; Baujahr: Wohnhaus nebst Garage ca. 1932; Errichtung des Anbaus ca. 1970er Jahre; Laut Gutachten muss eine fachgerechte Sanierung des Holzfäulepilzbefalles erfolgen.
Verkehrswert:
133.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Neurath Blatt 63
Blatt:
63
Flur:
7
Flurstück:
102
Gemarkung:
Neurath
Grundstücksgröße:
252

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
327
Grunderwerbsteuer:
8.645 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
419,49 € (verzinster Betrag: 119.700 €)
Zuschlagsgebühr:
696,5
Gesamt:
10.087,99
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Grevenbroich
Versteigerungsort:
Amtsgericht Grevenbroich, Hauptgebäude, Lindenstr. 33/37, 41515 Grevenbroich, Etage 1, Sitzungssaal 105
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 20. Aug. 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Unterkellertes Einfamilienhaus (zweigeschossiges Wohngebäude, einseitig angebaut (Doppelhaushälfte)) nebst zwei zusammenhängenden Anbaugebäuden und Garage; Baujahr: Wohnhaus nebst Garage ca. 1932; Errichtung des Anbaus ca. 1970er Jahre; Wohnfläche im Einfamilienhaus: ca. 177 qm; sonstige Nutzfläche: ca. 101,25 qm. Laut Gutachten muss eine fachgerechte Sanierung des Holzfäulepilzbefalles erfolgen.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.