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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0023K0001-2023
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung 3-5 Zimmer
Heinrich-Heine-Straße 9, 11, 13, Rudolf-Hahn-Str. 26, 28, 30A , 53225 Bonn, Beuel
317.500 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0023K0001-2023
Adresse:
Heinrich-Heine-Straße 9, 11, 13, Rudolf-Hahn-Str. 26, 28, 30A , 53225 Bonn, Beuel
Wohn-/Nutzfläche:
70
Beschreibung:
Wohnungseigentum nebst Tiefgaragenstellplatz in Wohnungseigentumsanlage bestehend aus 3 aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern mit 21 Wohnungen und 22 PKW Stellplätzen. Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Dachgeschoss des mittleren Mehrfamilienhauses; es ist kein Aufzug vorhanden, normaler Zustand des Versteigerungsobjekts.
Verkehrswert:
317.500 €
Grundbuch
Grundbuch:
Beuel Blatt 14330, Beuel Blatt 14357
Blatt:
14330
Flur:
71
Flurstück:
385
Gemarkung:
Beuel
Grundstücksgröße:
2.031 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
635 €
Grunderwerbsteuer:
20.637,5 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.001,42 € (verzinster Betrag: 285.750 €)
Zuschlagsgebühr:
1.356,5 €
Gesamt:
23.630,42 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Bonn
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bonn, Hauptgebäude, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Etage 1, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau)
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 16. Juli 2025, 10:30
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Wohnungseigentum nebst Tiefgaragenstellpatz in Wohnungseigentumsanlage bestehend aus 3 aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern mit 21 Wohnungen und 22 PKW Stellplätzen, Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Dachgeschoss des mittleren Merfamilienhauses; es ist kein Aufzug vorhanden, normaler Zustand des Versteigerungsobjekts; Wohnfläche rd. 70 m²
Laut Wertgutachten: Bei der Liegenschaft mit dem zu bewertenden Wohnungseigentum handelt es sich um eine Wohneigentumsanlage, bestehend aus 3 aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern (Haus 1 bis Haus 3) mit insgesamt 21 Wohnungen und 22 Pkw-Stellplätzen in der Tiefgarage. Das zu bewertende Wohnungseigentum befindet sich im Dachgeschoss des mittleren Mehrfamilienhauses (Haus 2 mit 11 Wohneinheiten). Die Häuser verfügen über ein gemeinsames Kellergeschoss mit Tiefgarage, in dem sich das ebenfalls zu bewertende Teileigentum, Tiefgaragenstellplatz Nr. 1042, befindet. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Der im Rahmen der Besichtigung feststellbare allgemeine bauliche Zustand des Wohnhauses mit den beiden zu bewertenden Sondereigentumen ist normal und hinterlässt einen gepflegten
Gesamteindruck.
Laut Wertgutachten: Bei der Liegenschaft mit dem zu bewertenden Wohnungseigentum handelt es sich um eine Wohneigentumsanlage, bestehend aus 3 aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern (Haus 1 bis Haus 3) mit insgesamt 21 Wohnungen und 22 Pkw-Stellplätzen in der Tiefgarage. Das zu bewertende Wohnungseigentum befindet sich im Dachgeschoss des mittleren Mehrfamilienhauses (Haus 2 mit 11 Wohneinheiten). Die Häuser verfügen über ein gemeinsames Kellergeschoss mit Tiefgarage, in dem sich das ebenfalls zu bewertende Teileigentum, Tiefgaragenstellplatz Nr. 1042, befindet. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Der im Rahmen der Besichtigung feststellbare allgemeine bauliche Zustand des Wohnhauses mit den beiden zu bewertenden Sondereigentumen ist normal und hinterlässt einen gepflegten
Gesamteindruck.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.