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nordrheinwestpfalen 0023K0001-2023 Steinstraße 42,44, 59368 Werne
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6 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0023K0001-2023

Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)

Steinstraße 42,44, 59368 Werne

20.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0023K0001-2023
Adresse:
Steinstraße 42,44, 59368 Werne
Baujahr:
2002
Beschreibung:
Teileigentum an einem Tiefgaragenstellplatz (Nr. 23) in der Steinstraße 42,44 in Werne. Der Tiefgaragenstellplatz befindet sich in der Tiefgarage im Untergeschoss eines drei- bis viergeschossigen Wohn-und Geschäftshauses (Bj. um 2002), in dem sich Arztpraxen, Büros, Wohnungen und Ladenlokale befinden. Der Tiefgaragenstellplatz befindet sich an der südlichen Gebäudefront, etwa im Bereich des Hauseinganges Steinstraße 42. Es handelt sich um einen offenen Tiefgaragenstellplatz mit Markierung und Nummerierung.
Verkehrswert:
20.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Werne-Stadt Blatt 8365
Blatt:
8365
Flur:
35
Flurstück:
1611
Gemarkung:
Werne-Stadt
Grundstücksgröße:
3.465 qm

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
107
Grunderwerbsteuer:
1.300 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
63,08 € (verzinster Betrag: 18.000 €)
Zuschlagsgebühr:
191
Gesamt:
1.661,08
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Lünen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Lünen, Hauptgebäude, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen, Etage EG, Sitzungssaal 127
Versteigerungstermin:
Montag, 28. Apr. 2025, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Lt. Wertgutachten handelt es sich um ein Teileigentum an einem Tiefgaragenstellplatz (Nr. 23) in der Steinstraße 42,44 in Werne. Der Tiefgaragenstellplatz befindet sich in der Tiefgarage im Untergeschoss eines drei- bis viergeschossigen Wohn-und Geschäftshauses (Bj. um 2002), in dem sich Arztpraxen, Büros, Wohnungen und Ladenlokale befinden. Der Tiefgaragenstellplatz befindet sich an der südlichen Gebäudefront, etwa im Bereich des Hauseinganges Steinstraße 42. Es handelt sich um einen offenen Tiefgaragenstellplatz mit Markierung und Nummerierung.


Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.