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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0023K0004-2024
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Am Büchel, 00000 Bonn, Plittersdorf
305.300 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0023K0004-2024
Adresse:
Am Büchel, 00000 Bonn, Plittersdorf
Baujahr:
1990
Beschreibung:
Wohneigentumsanlage im Zuge der Bauvorhaben der „Rheinpark-Residenz“ oberhalb der Rheinpromenade, Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre errichtet. Bestehend aus 3 Mehrfamilienhäusern in der Denglerstr. 68, 70 und 72. Gemeinschaftstiefgarage im Untergeschoss. Sondereigentum Nr. 211: Zweizimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss (Denglerstr. 72) mit Sondernutzungsrecht an einem Abstellraum im Kellergeschoss. Sondereigentum Nr. 320: Pkw-Stellplatz im Tiefgaragengeschoss.
Verkehrswert:
305.300 €
Grundbuch
Grundbuch:
Plittersdorf Blatt 3314, Plittersdorf Blatt 3361
Blatt:
3314
Flur:
8
Flurstück:
159
Gemarkung:
Plittersdorf
Grundstücksgröße:
0,5 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
635 €
Grunderwerbsteuer:
19.844,5 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):962,94 € (verzinster Betrag: 274.770 €)
Zuschlagsgebühr:
1.356,5 €
Gesamt:
22.798,94 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Bonn
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bonn, Hauptgebäude, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Etage 1, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau)
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 31. Juli 2025, 10:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Bei der Liegenschaft mit den zu bewertenden Sondereigentumen handelt es sich um eine
Wohneigentumsanlage, die im Zuge der Bauvorhaben der „Rheinpark-Residenz“ oberhalb der
Rheinpromenade, Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre errichtet wurde. Bei der in 1990
errichteten Wohnanlage mit den zu bewertenden Sondereigentumen handelt es sich um eine
Häusergruppe, bestehend aus 3 Mehrfamilienhäusern in der Denglerstr. 68, 70 und 72. Im
Untergeschoss der Wohnanlage befindet sich eine Gemeinschaftstiefgarage, die sich über
mehrere Grundstücke verschiedener Eigentümer-gemeinschaften erstreckt. Bei dem zu
bewertenden Sondereigentum Nr. 211 handelt es sich um eine Zweizimmer-Wohnung im
2. Obergeschoss (Denglerstr. 72) mit einem Sondernutzungsrecht an einem Abstellraum im
Kellergeschoss. Bei dem zu bewertenden Sondereigentum Nr. 320 handelt es sich um einen
Pkw-Stellplatz im Tiefgaragengeschoss der Gemeinschaftstiefgarage.
Der im Rahmen der Besichtigung feststellbare allgemeine bauliche Zustand der Liegenschaft mit
den Bewertungsobjekten ist dem äußeren Eindruck nach normal und hinterlässt einen insgesamt
gepflegten Gesamteindruck.
Wohneigentumsanlage, die im Zuge der Bauvorhaben der „Rheinpark-Residenz“ oberhalb der
Rheinpromenade, Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre errichtet wurde. Bei der in 1990
errichteten Wohnanlage mit den zu bewertenden Sondereigentumen handelt es sich um eine
Häusergruppe, bestehend aus 3 Mehrfamilienhäusern in der Denglerstr. 68, 70 und 72. Im
Untergeschoss der Wohnanlage befindet sich eine Gemeinschaftstiefgarage, die sich über
mehrere Grundstücke verschiedener Eigentümer-gemeinschaften erstreckt. Bei dem zu
bewertenden Sondereigentum Nr. 211 handelt es sich um eine Zweizimmer-Wohnung im
2. Obergeschoss (Denglerstr. 72) mit einem Sondernutzungsrecht an einem Abstellraum im
Kellergeschoss. Bei dem zu bewertenden Sondereigentum Nr. 320 handelt es sich um einen
Pkw-Stellplatz im Tiefgaragengeschoss der Gemeinschaftstiefgarage.
Der im Rahmen der Besichtigung feststellbare allgemeine bauliche Zustand der Liegenschaft mit
den Bewertungsobjekten ist dem äußeren Eindruck nach normal und hinterlässt einen insgesamt
gepflegten Gesamteindruck.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.