



















10 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0031K0002-2024
Zweifamilienhaus
Hohlweg 44, 50170 Kerpen, Buir
421.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0031K0002-2024
Adresse:
Hohlweg 44, 50170 Kerpen, Buir
Wohn-/Nutzfläche:
305.07
Beschreibung:
Zweifamilienhaus: einseitig überwiegend angebautes, teilunterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung mit ausgebautem Dachgeschoss und teilweise ausgebauter Dachspitze.
Verkehrswert:
421.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Buir Blatt 744
Blatt:
744
Flur:
4
Flurstück:
843
Gemarkung:
Buir
Grundstücksgröße:
711
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
835 €
Grunderwerbsteuer:
27.365 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.327,86 € (verzinster Betrag: 378.900 €)
Zuschlagsgebühr:
1.752,5 €
Gesamt:
31.280,36 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Kerpen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Kerpen, Hauptgebäude, Nordring 2 - 8, 50171 Kerpen, Etage 1, Sitzungssaal 108
Versteigerungstermin:
Freitag, 4. Juli 2025, 09:30
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Zweifamilienhaus: einseitig überwiegend angebautes, teilunterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung mit ausgebautem Dachgeschoss und teilweise ausgebauter Dachspitze. Grundstücksgröße 711 qm; Wohnfläche Hauptwohnung 189,17 qm und Einliegerwohnung 115,90 qm.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.