

1 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0031K0008-2023
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Augustastr. 66, 58095 Hagen
87.600 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0031K0008-2023
Adresse:
Augustastr. 66, 58095 Hagen
Wohn-/Nutzfläche:
120
Baujahr:
1897
Beschreibung:
Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines dreigeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienwohnhauses Baujahr 1897, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Diele, Bad, 1 Keller, 2 Abstellräumen.
Verkehrswert:
87.600 €
Grundbuch
Grundbuch:
Hagen Blatt 33347
Blatt:
33347
Flur:
29
Flurstück:
53
Gemarkung:
Hagen
Grundstücksgröße:
195
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
246 €
Grunderwerbsteuer:
5.694 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):276,3 € (verzinster Betrag: 78.840 €)
Zuschlagsgebühr:
498,5 €
Gesamt:
6.714,8 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Hagen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Hagen, Hauptgebäude, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Etage 1, Sitzungssaal 143
Versteigerungstermin:
Freitag, 9. Mai 2025, 11:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Bieter müssen im Versteigerungstermin unter Umständen Sicherheit leisten, die in der Regel 10 v.H. des Verkehrswertes beträgt. Eine Sicherheitsleistung durch Bargeld ist gesetzlich nicht möglich.
Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines dreigeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienwohnhauses Baujahr 1897, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Diele, Bad, 1 Keller, 2 Abstellräumen in einer Größe von ca. 120 m². Dem Sachverständigen war keine Innenbesichtigung des Objekts möglich. Das Objekt liegt über zwei inzwischen erloschenen Bergwerksfeldern; es ist kein Bergbau dokumentiert, so dass mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen ist. Ob eine Vermietung vorliegt, konnte nicht ermittelt werden.
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte bzw. 70 Prozent des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) gelten daher nicht mehr.
Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte bzw. 70 Prozent des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) gelten daher nicht mehr.
Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.