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9 Bilder
Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0031K0012-2024

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Reihenhaus

Mittelstraße 44, 50169 Kerpen, Horrem

150.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0031K0012-2024
Adresse:
Mittelstraße 44, 50169 Kerpen, Horrem
Beschreibung:
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer); im 1. Obergeschoss Mitte eines 4-geschossigen Mehrfamilienhauses (mit insges. 12 Wohneinheiten) bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, Bad, Loggia (Wohnung Nr. 5) und einem wohnungsergänzenden Kellerraum (Nr. 5)
Verkehrswert:
150.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Horrem Blatt 2365
Blatt:
2365
Flur:
8
Flurstück:
666
Gemarkung:
Horrem
Grundstücksgröße:
648 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
354
Grunderwerbsteuer:
9.750 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
473,11 € (verzinster Betrag: 135.000 €)
Zuschlagsgebühr:
762,5
Gesamt:
11.339,61
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Kerpen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Kerpen, Hauptgebäude, Nordring 2 - 8, 50171 Kerpen, Etage 1, Sitzungssaal 108
Versteigerungstermin:
Freitag, 12. Sept. 2025, 10:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer); im 1. Obergeschoss Mitte eines 4-geschossigen Mehrfamilienhauses (mit insges. 12 Wohneinheiten) bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, Bad, Loggia (Wohnung Nr. 5) und einem wohnungsergänzenden Kellerraum (Nr. 5)

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer); im 1. Obergeschoss Mitte eines 4-geschossigen Mehrfamilienhauses (mit insges. 12 Wohneinheiten) bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, Bad, Loggia (Wohnung Nr. 5) und einem wohnungsergänzenden Kellerraum (Nr. 5); Wohnfläche 62,57 qm
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.