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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
>
0031K0023-2024

Zweifamilienhaus

Finkenweg 6, 50169 Kerpen, Türnich

820.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0031K0023-2024
Adresse:
Finkenweg 6, 50169 Kerpen, Türnich
Wohn-/Nutzfläche:
327.78
Baujahr:
2006
Beschreibung:
freistehendes, vollunterkellertes, eingeschossiges Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer PKW-Doppelgarage.
Verkehrswert:
820.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Türnich Blatt 7560
Blatt:
7560
Flur:
14
Flurstück:
346
Gemarkung:
Türnich
Grundstücksgröße:
989

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
1.495
Grunderwerbsteuer:
53.300 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
2.586,34 € (verzinster Betrag: 738.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.683
Gesamt:
59.064,34
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Kerpen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Kerpen, Hauptgebäude, Nordring 2 - 8, 50171 Kerpen, Etage 1, Sitzungssaal 108
Versteigerungstermin:
Freitag, 1. Aug. 2025, 09:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
freistehendes, vollunterkellertes, eingeschossiges Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer PKW-Doppelgarage. Grundstücksgröße 989 qm. Bauj. 2006, Wohnfläche Wohnung 1: 202,28 qm; Wohnfläche Wohnung 2:125,50 qm; z.Zt. unbewohnt.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.