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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0034K0032-2022
Reihenhaus, Einfamilienhaus, Wintergarten ohne Genehmigung, laut B-Plan genehmigungsfähig
Gartenfeld 70a, 42929 Wermelskirchen, Dabringhausen
313.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0034K0032-2022
Adresse:
Gartenfeld 70a, 42929 Wermelskirchen, Dabringhausen
Wohn-/Nutzfläche:
120
Baujahr:
1973
Beschreibung:
Einfamilienhaus (Reihenhaus) ohne Garage und Stellplatz, fertiggestellt ca. im Jahr 1973 und modernisiert in den Jahren 2000/2010. Das Haus ist in einem normal unterhaltenen Zustand, es liegen kleinere Mängel und Schäden vor. An dem Haus befindet sich ein Wintergarten, für den aktuell keine Baugenehmigung aus den Akten ersichtlich ist. Der Sachverständige geht jedoch von einer nachträglichen Genehmigungsfähigkeit aus. Für den teilausgebauten Spitzboden liegt ebenfalls keine Baugenehmigung vor.
Verkehrswert:
313.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Dabringhausen Blatt 1237
Blatt:
1237
Flur:
8
Flurstück:
383
Gemarkung:
Dabringhausen
Grundstücksgröße:
296
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
635 €
Grunderwerbsteuer:
20.345 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):987,22 € (verzinster Betrag: 281.700 €)
Zuschlagsgebühr:
1.356,5 €
Gesamt:
23.323,72 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Bergisch Gladbach
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Hauptgebäude, Schloßstr. 21, 51429 Bergisch Gladbach, Etage 1, Sitzungssaal A 102
Versteigerungstermin:
Dienstag, 24. Juni 2025, 09:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Laut Gutachten handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Reihenhaus) ohne Garage und Stellplatz, fertiggestellt ca. im Jahr 1973 und modernisiert in den Jahren 2000/2010. Das Haus ist in einem normal unterhaltenen Zustand, es liegen kleinere Mängel und Schäden vor. Wohnfläche ca. 120 m². Die Immobilie ist eigenbewohnt.
An dem Haus befindet sich ein Wintergarten, für den aktuell keine Baugenehmigung aus den Akten ersichtlich ist. Der Sachverständige geht jedoch von einer nachträglichen Genehmigungsfähigkeit aus. Für den teilausgebauten Spitzboden liegt ebenfalls keine Baugenehmigung vor.
Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
An dem Haus befindet sich ein Wintergarten, für den aktuell keine Baugenehmigung aus den Akten ersichtlich ist. Der Sachverständige geht jedoch von einer nachträglichen Genehmigungsfähigkeit aus. Für den teilausgebauten Spitzboden liegt ebenfalls keine Baugenehmigung vor.
Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.