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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0041K0038-2023
unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, teilweise bebaut mit Einfamlienhaus
Heidestraße 5 a, 50354 Hürth, Hürth
146.100 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0041K0038-2023
Adresse:
Heidestraße 5 a, 50354 Hürth, Hürth
Wohn-/Nutzfläche:
71.77
Baujahr:
ca. Ende des 19 Jh
Beschreibung:
4 Grundstücke, eins bebaut mit dem überwiegenden Teil des aus einem teilunterkellerten, eingeschossigen Haupthaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Anbau mit Pultdach zusammengesetzten Haus 'Heidestr. 5'; eins bebaut mit dem restlichen Teil dieses Hauses sowie mit dem abbruchreifen, nicht unterkellerten, zweigeschossigen Haus 'Heidestr. 5a' und einem Geräteschuppen, eins bebaut mit einem abbruchreifen Schuppen; das vierte befindet sich vor dem Haus 'Heidestr. 5', ist unbebaut und dient als Teil des Gehweges.
Verkehrswert:
146.100 €
Grundbuch
Grundbuch:
Hürth Blatt 2431, Hürth Blatt 3076, Hürth Blatt 3076, Hürth Blatt 3076
Blatt:
2431
Flur:
10
Flurstück:
1385/177
Gemarkung:
Hürth
Grundstücksgröße:
95 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
354 €
Grunderwerbsteuer:
9.496,5 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):460,81 € (verzinster Betrag: 131.490 €)
Zuschlagsgebühr:
762,5 €
Gesamt:
11.073,81 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Brühl
Versteigerungsort:
Amtsgericht Brühl, Hauptgebäude, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl, Etage E, Sitzungssaal 8
Versteigerungstermin:
Dienstag, 2. Sept. 2025, 10:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
4 Grundstücke, eins bebaut mit dem überwiegenden Teil des aus einem teilunterkellerten, eingeschossigen Haupthaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Anbau mit Pultdach zusammengesetzten Haus "Heidestr. 5"; eins bebaut mit dem restlichen Teil dieses Hauses sowie mit dem abbruchreifen, nicht unterkellerten, zweigeschossigen Haus "Heidestr. 5a" und einem Geräteschuppen, eins bebaut mit einem abbruchreifen Schuppen; das vierte befindet sich vor dem Haus "Heidestr. 5", ist unbebaut und dient als Teil des Gehweges
Baujahr: ca. Ende des 19 Jh; Wohnfläche ca. 71,77 m² (Heidestr. 5); Die Bewertungsgrundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit
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Baujahr: ca. Ende des 19 Jh; Wohnfläche ca. 71,77 m² (Heidestr. 5); Die Bewertungsgrundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit
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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.