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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0042K0039-2023
bebautes Grundstück
Stormstraße 2, 42799 Leichlingen
435.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0042K0039-2023
Adresse:
Stormstraße 2, 42799 Leichlingen
Wohn-/Nutzfläche:
240
Baujahr:
1965
Beschreibung:
Einseitig angebautes, eingeschossiges Zweifamilienhaus mit Keller, der ggf. als Souterrain zu Wohnzwecken nutzbar ist (Baujahr ca. 1965). Das Dachgeschoss wurde ausgebaut (ca. 1970), 1998 mit separatem Eingang versehen und das Dach 2005 teils angehoben, seither Nutzung als weitere Wohnung. Von 2005 bis 2018 laut städtischer Bauakte diverse Bauanträge zu Um-/ Anbauten und Umnutzungen sowie teils abgelaufene Genehmigung/-en. Ein Vergleich mit den Örtlichkeiten war mangels Innenbesichtigung nicht möglich. Für die Mauer, die das Grundstück einfriedet, liegt eine Abrissverfügung vor.
Verkehrswert:
435.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Leichlingen Blatt 168
Blatt:
168
Flur:
49/1
Flurstück:
89
Gemarkung:
Leichlingen
Grundstücksgröße:
457
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
835 €
Grunderwerbsteuer:
28.275 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.372,02 € (verzinster Betrag: 391.500 €)
Zuschlagsgebühr:
1.752,5 €
Gesamt:
32.234,52 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Leverkusen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Leverkusen, Hauptgebäude, Gerichtsstr. 9, 51379 Leverkusen-Opladen, Etage E, Sitzungssaal 4
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 25. Juni 2025, 09:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Laut Sachverständigengutachten (per Wertermittlungsstichtag 19.04.2024), das ohne Innenbesichtigung erstellt wurde:
Einseitig angebautes, eingeschossiges Zweifamilienhaus mit Keller, der ggf. als Souterrain zu Wohnzwecken nutzbar ist (Baujahr ca. 1965, Wohnfläche ca. 150 m²). Das Dachgeschoss wurde ausgebaut (ca. 1970), 1998 mit separatem Eingang versehen und das Dach 2005 teils angehoben, seither Nutzung als weitere Wohnung (Wohnfläche ca. 90 m²). Von 2005 bis 2018 laut städtischer Bauakte diverse Bauanträge zu Um-/ Anbauten und Umnutzungen sowie teils abgelaufene Genehmigung/-en. Ein Vergleich mit den Örtlichkeiten war mangels Innenbesichtigung nicht möglich. Für die Mauer, die das Grundstück einfriedet, liegt eine Abrissverfügung vor.
Einseitig angebautes, eingeschossiges Zweifamilienhaus mit Keller, der ggf. als Souterrain zu Wohnzwecken nutzbar ist (Baujahr ca. 1965, Wohnfläche ca. 150 m²). Das Dachgeschoss wurde ausgebaut (ca. 1970), 1998 mit separatem Eingang versehen und das Dach 2005 teils angehoben, seither Nutzung als weitere Wohnung (Wohnfläche ca. 90 m²). Von 2005 bis 2018 laut städtischer Bauakte diverse Bauanträge zu Um-/ Anbauten und Umnutzungen sowie teils abgelaufene Genehmigung/-en. Ein Vergleich mit den Örtlichkeiten war mangels Innenbesichtigung nicht möglich. Für die Mauer, die das Grundstück einfriedet, liegt eine Abrissverfügung vor.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.