0 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0043K0018-2021

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, in Außenbereichsanlage

Grizkesweg 30, 00000

35.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0043K0018-2021
Adresse:
Grizkesweg 30, 00000
Beschreibung:
Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, vermutlich noch mit einer Brandruine einer ehemaligen Bebauung bebaut. Der Flächennutzungsplan der Stadt weist das Gebiet als Waldfläche aus.
Verkehrswert:
35.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Hardt-Alte Blatt 854
Blatt:
854
Flur:
24
Flurstück:
78
Gemarkung:
Hardt-Alte
Grundstücksgröße:
747 m2 und 4685 m2

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
135
Grunderwerbsteuer:
2.275 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
110,39 € (verzinster Betrag: 31.500 €)
Zuschlagsgebühr:
243,5
Gesamt:
2.763,89
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Mönchengladbach
Versteigerungsort:
Amtsgericht Mönchengladbach, Hauptgebäude, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach, Etage 1, Sitzungssaal A 100
Versteigerungstermin:
Freitag, 23. Mai 2025, 09:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

Um Infrastruktur zu sehen, müssen Sie einen Premium Account besitzen

Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Laut Gutachten:
Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, vermutlich noch mit einer Brandruine einer ehemaligen Bebauung bebaut. Der Flächennutzungsplan der Stadt weist das Gebiet als Waldfläche aus.



Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.