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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0053K0016-2022
Zweifamilienhaus, Garage
Hauptstraße 94, 32479 Hille, Oberlübbe
336.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0053K0016-2022
Adresse:
Hauptstraße 94, 32479 Hille, Oberlübbe
Wohn-/Nutzfläche:
295
Baujahr:
1920
Beschreibung:
Freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus, stark hangiges Grundstück, diverse Um-, Neu- bzw. Ausbauten und Erweiterungen seit 1927 bis 2004, teilunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Mauerwerksbau, Kalksandsteinmauerwerk und Hochlochziegel, Satteldach mit Ziegeleindeckung, Dachgaupen, Rampe zum Kellergeschoss (ausbesserungsbedürftig), Eingangstreppe mit Stahlrampe, Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden aus 1989, Gaszentraletagenheizung, Sprechanlage, SAT-Schüssel. Kleingarage (Bj. 1963), Massivbauweise, flachgeneigtes Pultdach mit Welleterniteindeckung, Metallschwingtor, sowie eine in Holzbauweise erstellte Gartenlaube (Bj. 2004), Walmdach mit Schindeleindeckung.
Verkehrswert:
336.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Oberlübbe Blatt 283
Blatt:
283
Flur:
3
Flurstück:
244
Gemarkung:
Oberlübbe
Grundstücksgröße:
2.517 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
685 €
Grunderwerbsteuer:
21.840 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.059,77 € (verzinster Betrag: 302.400 €)
Zuschlagsgebühr:
1.455,5 €
Gesamt:
25.040,27 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Minden
Versteigerungsort:
Amtsgericht Minden, Hauptgebäude, Königswall 8, 32423 Minden, Etage E, Sitzungssaal 223
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 2. Apr. 2025, 09:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Lt. Gutachten ist das 2517 m² große Grundstück bebaut mit einem freistehenden Ein- / Zweifamilienhaus, Bj. etwa um 1920, stark hangiges Grundstück, diverse Um-, Neu- bzw. Ausbauten u. Erweiterungen seit 1927 bis 2004, teilunterkellert, ausgebautes DG, Mauerwerksbau, Kalksandsteinmauerwerk und Hochlochziegel, Satteldach mit Ziegeleindeckung, Dachgaupen, Rampe zum KG (ausbesserungsbedürftig), Eingangstreppe mit Stahlrampe, Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden aus 1989, Gaszentraletagenheizung, Sprechanlage, SAT-Schüssel, Wohnflächen: EG ca. 135 m² und DG ca. 160 m².
Die Wohnungen im EG u. DG standen zurzeit der Begutachtung leer.
Auf dem Grundstück befinden sich weiter eine Kleingarage (Bj. 1963), Massivbauweise, flachgeneigtes Pultdach mit Welleterniteindeckung, Metallschwingtor, sowie eine in Holzbauweise erstellte Gartenlaube (Bj. 2004), Walmdach mit Schindeleindeckung.
Eine Innenbesichtigung von Wohnhaus und Außenanlagen konnte nicht erfolgen.
Zweifamilienhaus, Garage: Hauptstraße 94, 32479 Hille-Oberlübbe
Die Wohnungen im EG u. DG standen zurzeit der Begutachtung leer.
Auf dem Grundstück befinden sich weiter eine Kleingarage (Bj. 1963), Massivbauweise, flachgeneigtes Pultdach mit Welleterniteindeckung, Metallschwingtor, sowie eine in Holzbauweise erstellte Gartenlaube (Bj. 2004), Walmdach mit Schindeleindeckung.
Eine Innenbesichtigung von Wohnhaus und Außenanlagen konnte nicht erfolgen.
Zweifamilienhaus, Garage: Hauptstraße 94, 32479 Hille-Oberlübbe
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.