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21 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0068K0019-2023

Mehrfamilienhaus, 4 Garagen, 1 Carport, 3 Kfz-Stellplätze

Rosenstraße 16, 51647 Gummersbach, Gimborn

474.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0068K0019-2023
Adresse:
Rosenstraße 16, 51647 Gummersbach, Gimborn
Wohn-/Nutzfläche:
326
Baujahr:
1900
Beschreibung:
Wohnhausgrundstück im Ortsteil Herreshagen, bebaut mit einem Mehrfamilienhaus in Hanglage (Baujahr um 1900, spätere Modernisierung). Das Dachgeschoss ist teilweise ausgebaut und es sind zahlreiche Nebenanlagen vorhanden. Es sind vier Garagen in einem Garagentrakt und drei Außenstellplätze vorhanden. Die vorhandene Dachgeschosswohnung ist bislang ungenehmigt, laut der Stadtverwaltung Gummersbach liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Für eine Wohnung (W3) besteht aktuell ein regelmäßiges Mietverhältnis.
Verkehrswert:
474.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Gimborn Blatt 1706
Blatt:
1706
Flur:
46
Flurstück:
10
Gemarkung:
Gimborn
Grundstücksgröße:
2.578 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
935
Grunderwerbsteuer:
30.810 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.495,03 € (verzinster Betrag: 426.600 €)
Zuschlagsgebühr:
1.950,5
Gesamt:
35.190,53
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Gummersbach
Versteigerungsort:
Amtsgericht Gummersbach, Hauptgebäude, Steinmüllerallee 1a, 51643 Gummersbach, Etage I., Sitzungssaal 113
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 24. Juli 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Laut Verkehrswertgutachten handelt es sich um ein Wohnhausgrundstück im Ortsteil Herreshagen, das mit einem Mehrfamilienhaus in Hanglage (Baujahr um 1900, spätere Modernisierung) bebaut ist. Das Dachgeschoss ist teilweise ausgebaut und es sind zahlreiche Nebenanlagen vorhanden. Die Wohnfläche beläuft sich auf ca. 326 qm in vier Wohnungen. Es sind vier Garagen in einem Garagentrakt und drei Außenstellplätze vorhanden. Die vorhandene Dachgeschosswohnung ist bislang ungenehmigt, laut der Stadtverwaltung Gummersbach liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Für eine Wohnung (W3) besteht aktuell ein regelmäßiges Mietverhältnis.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.