nordrheinwestpfalen 0093K0052-2024 Hauptstr. 93 i, 51143 Köln, Zündorf 1
1 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0093K0052-2024

Garage, Doppelhaushälfte

Hauptstr. 93 i, 51143 Köln, Zündorf

530.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0093K0052-2024
Adresse:
Hauptstr. 93 i, 51143 Köln, Zündorf
Wohn-/Nutzfläche:
154
Baujahr:
1986
Beschreibung:
Doppelhaushälfte und zwei Einzelgaragen in 51143 Köln (Zündorf), Hauptstraße 93i. In dem Objekt befinden sich zwei Wohnungen (eine im EG und eine im DG und Spitzboden). Der Sachverständige konnte die Wohnung im EG und das Kellergeschoss nicht besichtigen. Nach Auswertung der Bauakte konnten Baugenehmigung und Abnahmescheine (Rohbau- und Schlussabnahme) nicht nachgewiesen werden. Die Anforderungen an eine ausreichende Belüftung und Belichtung mit Tageslicht im Kellergeschoss zur Nutzung als Wohnraum scheint nicht gegeben. Zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstücks besteht eine Abstandsbaulast.
Verkehrswert:
530.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Oberzündorf Blatt 4543
Blatt:
4543
Flur:
3
Flurstück:
157
Gemarkung:
Oberzündorf
Grundstücksgröße:
361

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
1.015
Grunderwerbsteuer:
34.450 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.671,66 € (verzinster Betrag: 477.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.089
Gesamt:
38.225,66
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Köln
Versteigerungsort:
Amtsgericht Köln, Nebenstelle, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Etage E, Sitzungssaal 18 Reichenspergerpl.
Versteigerungstermin:
Montag, 2. Juni 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

Um Infrastruktur zu sehen, müssen Sie einen Premium Account besitzen

Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Doppelhaushälfte und zwei Einzelgaragen in 51143 Köln (Zündorf), Hauptstraße 93i.
In dem Objekt befinden sich zwei Wohnungen (eine im EG und eine im DG und Spitzboden). Grundstücksgröße 361 m², Wohnflächen rd. 154 m², Baujahr um 1986. Der Sachverständige konnte die Wohnung im EG und das Kellergeschoss nicht besichtigen.
Nach Auswertung der Bauakte konnten Baugenehmigung und Abnahmescheine (Rohbau- und Schlussabnahme) nicht nachgewiesen werden. Die Anforderungen an eine ausreichende Belüftung und Belichtung mit Tageslicht im Kellergeschoss zur Nutzung als Wohnraum scheint nicht gegeben. Zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstücks besteht eine Abstandsbaulast.


Eine Weitergabe der Kontaktdaten des Gläubigers kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen.

Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts
oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine
können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-323, 842, 782 oder 197 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 93 K …/23)
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.