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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0651K0004-2023
Einfamilienhaus, Gartenhaus
Gartenstr. 13, 47226 Duisburg
616.300 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0651K0004-2023
Adresse:
Gartenstr. 13, 47226 Duisburg
Baujahr:
1960
Beschreibung:
Wohnhausgrundstück mit Einfamilienwohnhaus und PKW-Doppelgarage sowie Gartengrundstück mit Gartenhaus
Verkehrswert:
616.300 €
Grundbuch
Grundbuch:
Rheinhausen Blatt 3550, Rheinhausen Blatt 3550
Blatt:
3550
Flur:
7
Flurstück:
356
Gemarkung:
Rheinhausen
Grundstücksgröße:
864 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
1.175 €
Grunderwerbsteuer:
40.059,5 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.943,85 € (verzinster Betrag: 554.670 €)
Zuschlagsgebühr:
1.287 €
Gesamt:
44.465,35 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Duisburg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Duisburg, Hauptgebäude, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Etage E, Sitzungssaal 74
Versteigerungstermin:
Montag, 15. Sept. 2025, 11:00
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Recht muss im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet werden
Der Grundbesitz befindet sich in 47226 Duisburg, Stadtbezirk „Rheinhausen", Stadtteil „Hochemmerich" und besteht aus dem Wohnhausgrundstück mit der katastertechnischen Bezeichnung „Gemarkung Rheinhausen, Flur 7, Flurstücke 356" sowie dem Gartengrundstück mit der katastertechnischen Bezeichnung „Gemarkung Rheinhausen, Flur 7, Flurstücke 357". Während das Wohnhausgrundstück mit einem freistehenden Einfamilienwohnhaus und einer PKW-Doppelgarage bebaut ist, befindet sich auf dem Gartengrundstück ein Gartenhaus, welches der Nutzung des dort ansässigen Kleingartenvereins unterliegt.
Das Wohngebäude wurde im Jahre 1960 in konventioneller Massivbauweise errichtet, weist eine anderthalbgeschossige Bauweise auf und wurde im Jahre 2020 im Bereich des Erd- und Kellergeschosses teilweise für eine Zahnarztpraxis in Anspruch genommen. Im Jahre 2021 erfolgte eine durchgreifende Modernisierung, insbesondere im Bereich der Ausbaugewerke, der technischen Einrichtungen, der sanitären Einrichtungen als auch der Fenster, Türen, etc. und die erneute Umnutzung für eine rein wohnwirtschaftliche Inanspruchnahme.
Obwohl das zur Bewertung anstehende Gebäude einer umfangreichen Modernisierungsmaßnahme unterlag, wurden dennoch im Rahmen der erfolgten Ortsbesichtigung Mängel und Schäden festgestellt, welche durch eine Alterswertminderung nicht abgedeckt und somit ergänzend berücksichtigt worden sind.
Die dem Wohnhausgrundstück zugehörige PKW-Doppelgarage, welche zeitgleich mit dem Wohnhaus errichtet worden ist, weist keine außergewöhnlichen Besonderheiten auf.
Das Gartenhaus des Gartengrundstücks besteht aus einer konventionellen Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise und konnte im Rahmen der erfolgten Ortsbesichtigung lediglich äußerst eingeschränkt äußerlich in Augenschein genommen werden. Im Rahmen der durchgeführten Wertermittlung erfolgt die Berücksichtigung dieser baulichen Anlage demnach anhand eines pauschalierten Zuschlags innerhalb des Vergleichswertverfahrens dieses Teilbereichs.
Das Wohngebäude wurde im Jahre 1960 in konventioneller Massivbauweise errichtet, weist eine anderthalbgeschossige Bauweise auf und wurde im Jahre 2020 im Bereich des Erd- und Kellergeschosses teilweise für eine Zahnarztpraxis in Anspruch genommen. Im Jahre 2021 erfolgte eine durchgreifende Modernisierung, insbesondere im Bereich der Ausbaugewerke, der technischen Einrichtungen, der sanitären Einrichtungen als auch der Fenster, Türen, etc. und die erneute Umnutzung für eine rein wohnwirtschaftliche Inanspruchnahme.
Obwohl das zur Bewertung anstehende Gebäude einer umfangreichen Modernisierungsmaßnahme unterlag, wurden dennoch im Rahmen der erfolgten Ortsbesichtigung Mängel und Schäden festgestellt, welche durch eine Alterswertminderung nicht abgedeckt und somit ergänzend berücksichtigt worden sind.
Die dem Wohnhausgrundstück zugehörige PKW-Doppelgarage, welche zeitgleich mit dem Wohnhaus errichtet worden ist, weist keine außergewöhnlichen Besonderheiten auf.
Das Gartenhaus des Gartengrundstücks besteht aus einer konventionellen Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise und konnte im Rahmen der erfolgten Ortsbesichtigung lediglich äußerst eingeschränkt äußerlich in Augenschein genommen werden. Im Rahmen der durchgeführten Wertermittlung erfolgt die Berücksichtigung dieser baulichen Anlage demnach anhand eines pauschalierten Zuschlags innerhalb des Vergleichswertverfahrens dieses Teilbereichs.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.