Zurück
0 Bilder
Deutschland
>
Rheinland-Pfalz
>
0001K0020-2022

Mehrfamilienhaus

Kaiserstraße 9, 67722 Alsenbrück-Langmeil

78.000 €

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen:
0001K0020-2022
Adresse:
Kaiserstraße 9, 67722 Alsenbrück-Langmeil
Verkehrswert:
78.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
219
Grunderwerbsteuer:
3.900 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
246,02 € (verzinster Betrag: $70.200 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5
Gesamt:
4.797,52
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
Sitzungssaal 1, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 22. Jan. 2025, 09:30

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1

 

19,98/100 Miteigentumsanteil an dem Grudnstück

Gemarkung Alsenbrück-Langmeil, Flurstück 756/9,

Gebäude- und Freifläche

Kaiserstraße 9             zu 208 m²

 

verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen der Wohnung im 1. Und 2. Dachgeschoss des Hauses Nr. 5 laut Aufteilungsplan

 

 

Tatsächliche Lage: Kaiserstraße 9, 67722 Alsenbrück-Langmeil

 

Verkehrswert gemäß §§ 74a Abs. 1  ZVG:

 

Grundstück:                                        78.000,00 EUR

 

Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Die Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.

 

Lt. vorliegendem Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine im 1. und 2. Dachgeschoß eines im Jahr 1910 errichteten Mehrfamilienwohnhauses gelegene  Vierzimmerwohnung mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 72m². Eine Innenbesichtigung fand nicht statt.

 

Beschlagnahme: 18.07.22.

 

Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht  glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.