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Deutschland
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Rheinland-Pfalz
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0001K0024-2024

Sonstiges

Herzentalstraße 23, 67808 Falkenstein

22.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0001K0024-2024
Adresse:
Herzentalstraße 23, 67808 Falkenstein
Beschreibung:
Eingeschossiges Wochenendhaus; unterkellert; Garage (im Haus; Nebengebäude (Sanitäranlagen))
Verkehrswert:
22.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Falkenstein Blatt 434
Blatt:
434
Flur:
383
Flurstück:
4
Gemarkung:
Falkenstein
Grundstücksgröße:
1.613

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
107
Grunderwerbsteuer:
1.100 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
69,39 € (verzinster Betrag: 19.800 €)
Zuschlagsgebühr:
191
Gesamt:
1.467,39
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
1. Sitzungssaal, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 9. Juli 2025, 09:00
externer Link
Gutachten (versteigerungspool.de)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Eingetragen im Grundbuch von Falkenstein

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

BV 5          Falkenstein

383/4

Gebäude- und Freifläche

Herzentalstraße 23

1.613

434 

Zusatz: 2/zu 5 Geh- und Fahrtrecht an FlStNr. 383/3, 383/6, 383/8, 383/9

3/zu 5 Wasserentnahme- und Wasserableitungsrecht an Pl.Nr. 383/15

 

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Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Eingeschossiges Wochenendhaus; unterkellert; Garage (im Haus; Nebengebäude (Sanitäranlagen));

Verkehrswert:

22.000,00 €

 

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 10.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Die erste Beschlagnahme ist am 10.07.2024 erfolgt.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. 

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.


Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.