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0001K0032-2022

Einfamilienhaus

Hauptstraße 5, 67725 Börrstadt

465.000 €

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen:
0001K0032-2022
Adresse:
Hauptstraße 5, 67725 Börrstadt
Verkehrswert:
465.000 €

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal 1
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 19. Juni 2024, 09:00

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

BV 3, Börrstadt

3283/1

Gebäude- und Freifläche

Hauptstraße 5

648

1041 

 

 

Verkehrswert gemäß § 74a ZVG:

 

Gründstück: 310.000.-- EUR

 

Hälfteanteile jeweils: 155.000.-- EUR

 

 

Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt.

Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.

 

Gemäß Gutachten handelt es sich um Einfamilienhaus mit Nebengebäude, Hof und Garten. Das Objekt ist überwiegend saniert und modernisiert. 

 

Beschlagnahme: 30.11.2022.

 

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.